Bußgeldbescheid aus dem Ausland – Das ist zu beachten

Bußgelder werden grundsätzlich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt. So auch im Ausland. Daher können nicht nur die Bürger eines Staates Bußgeldbescheide aus ihrem Land erhalten. Auch Urlauber bzw. Reisende erhalten Bußgelder aus anderen Ländern, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Der folgende Text klärt auf.

(sso) Im Ausland gelten bezüglich der Verkehrsregeln häufig andere Gesetze als in Deutschland. Dennoch müssen sich auch deutsche Autofahrer an die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem sie sich befinden, halten. Das bedeutet, grundsätzlich müssen überall die Verkehrsregeln beachtet werden, weshalb sich mit diesen, vor Einreise in einen anderen Staat, auseinandergesetzt werden sollte. Im Jahr 2010 wurde der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung ins deutsche Recht aufgenommen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit aller europäischen Staaten zu erhöhen. Verstöße gegen ausländische Gesetze werden daher nun konsequenter geahndet.

Daher erhalten seit 2013 alle Mitgliedstaaten Zugriff auf die Daten eines Fahrzeughalters. Diese Auskunftspflicht muss jedoch nicht bei jedem Verstoß gewährleistet werden. Kleinere Verstöße, wie z.B. das Verursachen von Parkschäden, fordern nicht zwingend eine Auskunft über die Daten des Fahrzeughalters. Diese müssen stattdessen bei Alkohol- oder Geschwindigkeitsverstößen gegeben werden. Erhalten Sie jedoch einen Bußgeldbescheid aus nicht EU-Staaten, kann dieser nicht in Deutschland vollstreckt werden. Grundsätzlich erfolgt eine Vollstreckung bei einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Lediglich Österreich bildet mit einer Bagatellgrenze von 25 Euro eine Ausnahme. Punkte oder sogar ein Fahrverbot werden nur eingetragen, wenn das Vergehen in Deutschland begangen wurde.

Bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland, stellen sich viele Betroffene die Frage nach dem Ablauf des Verfahrens. Grundsätzlich müssen auch Bußgelder aus dem Ausland sofort gezahlt werden. Missachten Sie dies und reagieren nicht auf Mahnungen, so tritt das Bundesamt für Justiz in Aktion. Dies ist für die Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland zuständig. Bevor die Geldsanktion eingefordert werden kann, muss das BfJ prüfen, ob diese zulässig ist. In einigen Fällen sieht es jedoch auch davon ab, eine Vollstreckung einzuleiten. Das ist z.B. der Fall, wenn das Bußgeld aus dem Ausland die oben genannte Bagatellgrenze von 70€ unterschreitet. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung wäre die Strafunmündigkeit des Betroffenen. Da Bußgelder meist über ein schriftliches Verfahren vollstreckt werden, müssen sich aus dem Schriftstück die Möglichkeiten der Anfechtung sowie die bestehenden Fristen ergeben. Ist dies allerdings nicht der Fall, kann keine Vollstreckung eingeleitet werden.

Bevor die Bewilligung zur Vollstreckung des Bußgeldes aus dem Ausland erteilt wird, gibt das BfJ dem Betroffenen die Möglichkeit, Stellung zum Fall zu nehmen. Dazu wird dem Betroffenen zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt. Mit Eintreffen des Anhörungsbogens werden dem Betroffenen zwei Wochen eingeräumt, um sich zum Verkehrsverstoß zu äußern. Wird die Vollstreckung vom BfJ bewilligt, wird dem Betroffenen ein sogenannter Bewilligungsschein zugestellt. Von da an hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ist das nicht der Fall, gilt die Entscheidung als rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden. Häufig werden Vergehen im Ausland sehr viel höher bestraft. Daher sind hohe Bußgelder keine Ausnahme. Wird das Bußgeld jedoch nicht gezahlt, kann sogar eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Weitere Informationen zum Thema „Bußgeldbescheid aus dem Ausland“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkataloge.eu viele weitere Ratgeber und Informationen zu ausländischen Bußgeldern und weiteren verkehrsrechtlichen Themen.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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