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Schaden durch Schlaglöcher

Unter bestimmten Umständen bekommt man die Reparatur der Schäden ersetzt. Foto: dtd/thx
  • Unter bestimmten Umständen bekommt man die Reparatur der Schäden ersetzt. Foto: dtd/thx
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Wer gut dokumentiert, hat Chancen auf Kostenrückerstattung

(dtd). Im Frühjahr treten sie am häufigsten auf. Aber auch in allen anderen Jahreszeiten können sie unvermutet auftauchen und unter Umständen erheblichen Schaden anrichten. Die Rede ist von Schlaglöchern - und wie man als Betroffener am besten mit dadurch verursachten Schäden umgeht.

Der Frost im Winter sprengt sie in den Asphalt. Doch nicht immer sorgt jemand dafür, dass die Schlaglöcher wieder gefüllt werden. Zwar sind sie auf vielbefahrenen Straßen meistens schnell wieder verschwunden. Ab und zu ist man aber auch in selten befahrenen Gebieten unterwegs. Wer in ein Schlagloch gerät, riskiert - je nach Geschwindigkeit - Schäden vom platten Reifen bis hin zu Defekten an der Achsaufhängung.
Kommt es so weit, sollte man auf jeden Fall den Zustand der Straße und des Autos so gut wie möglich mit Bildern dokumentieren und die Polizei benachrichtigen. Sollten Zeugen in der Nähe sein, ist es immer von Nutzen auch sie nach Kontaktdaten zu fragen. Der Grund: Eigentlich obliegt der zuständigen Gemeinde die „Verkehrssicherungspflicht”. Dennoch landen viele Fälle vor Gericht, da der Fahrer selbst wiederum verpflichtet ist, auf jeden Fall mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Dann trifft ihn eine Mitschuld.

Hat jedoch die Gemeinde nicht deutlich genug auf die gefährliche Strecke hingewiesen oder aber die Schlaglöcher nicht schnell genug wieder aufgefüllt, besteht die Chance, dass sie für die Schäden am Auto aufkommen muss. Unter Umständen lohnt es sich also, die Schadenmeldung plus das Polizeiprotokoll bei der Kommune oder dem Landkreis einzufordern. Und je besser die Meldung belegt wird, desto wahrscheinlicher bekommt der betroffene Autobesitzer seine Werkstattkosten zurück.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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