Droht Brettener Casinos das Aus?

Das Casino Mirage in Bretten ist auch durch das verschärfte Landesglücksspielgesetz von der Schließung bedroht. | Foto: hk
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Das verschärfte Landesglücksspielgesetz, das ab dem 1. Juli in Kraft tritt, bedroht die Existenz vieler Spielhallen in Bretten.

Bretten (swiz) Das verschärfte Landesglücksspielgesetz, das ab dem 1. Juli in Kraft tritt, bedroht die Existenz vieler Spielhallen in Bretten. Dabei bringt vor allem ein bestimmter Passus des Gesetzes die Betreiber in Nöte. So muss der Abstand zwischen zwei Spielhallen untereinander sowie zu Schulen und Kindergärten ab dem Stichtag im Juli mindestens 500 Meter betragen. Laut Aussage der Stadtverwaltung gibt es Spielhallen an acht Standorten in Bretten. Die überwältigende Mehrheit, nämlich sieben der Einrichtungen, liegen innerhalb von 500 Metern zueinander, erklärte Oberbürgermeister Martin Wolff auf Anfrage der Brettener Woche. Ein klarer Verstoß gegen das verschärfte Regelwerk also. Dennoch wird es keine sofortige Schließung von Spielhallen zum Stichtag geben. „Die nach dem geänderten Landesglücksspielgesetz erteilten Genehmigungen wurden mit einer zeitlichen Befristung versehen, damit die Spielhallenbetreiber getätigte Investitionen abschreiben können. Während dieser mehrjährigen Befristung wird es keine Schließungen geben. Danach greifen eventuelle Härtefallanträge”, so Wolff. Laut Auskunft der Stadt haben alle sieben betroffenen Spielhallen einen solchen Antrag gestellt.

Spielhallen-Besitzer will klagen

Auch Adam Wist, Geschäftsführer des Casino Mirage in der Pforzheimer Straße, hat einen solchen Härtefallantrag gestellt, der dann auch bewilligt wurde. „Dieser Härtefallantrag hat uns aber nur eine zweijährige Verlängerung der Frist gegeben. Diese Zeit reicht aber einfach nicht aus, damit sich der Betrieb amortisiert. Wir haben ja einiges investiert.” Für Wist kann daraus nur eine Konsequenz folgen. „Wir werden schauen, wie wir klagetechnisch gegen diese Entscheidung vorgehen können. Aber einfach hinnehmen werden wir das nicht.” Der Spielhallen-Betreiber kritisiert darüber hinaus die „Willkür des geplanten Gesetzes”.

Entscheidet am Ende das Los?

So dürften die Städte und Kommunen selbst entscheiden, welche der betroffenen Spielhallen schließen müssten. Es gäbe Beispiele aus anderen Bundesländern, wo die Kommunen sogar per Los entschieden hätten, welche Spielhalle zumachen müsse, so Wist. Auch die Entfernung von mindestens 500 Metern zu Schulen und Kindergärten kann er nicht nachvollziehen. „Bei uns dürfen ja keine Personen unter 18 Jahren rein.” Überhaupt sei man „reguliert bis zum Geht-nicht-mehr”. Vor allem, wenn man sich im Vergleich die staatlichen Spielbanken anschaue. Dort sei die Regulierung weit geringer. So dürfe dort auch Alkohol getrunken werden. Dass die Verwaltung kein großer Anhänger der Spielhallen ist, daraus macht Wolff keinen Hehl. „Die Neuansiedlung von Casinos wird von der Stadt nicht forciert und eher kritisch gesehen.” Gegen eine zu starke Ansiedlung von Spielhallen in Bretten gebe es von der Stadt einige Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, so Wolff. Zum Beispiel könne man Bebauungspläne so gestalten, dass Spielhallen nicht ins Erdgeschoss von Gebäuden ziehen dürften. Nicht zu unterschätzen ist allerdings der finanzielle Aspekt. Die Stadt hat nach eigenen Angaben in 2016 Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe von etwas über einer Million Euro verzeichnet. Der Planansatz für 2017 beträgt genau eine Million Euro.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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