Geschasster Pressesprecher: Fehlende rechtliche Grundlage für Kündigung?

Die Entlassung des Pressprechers der Stadt Bretten und Persönlichen Referenten von Oberbürgermeister Martin Wolff, Markus Klohr, zieht weiter Kreise. So wirft Klohr in einer Mail an die Brettener Stadträte, die der Brettener Woche vorliegt, dem OB inzwischen vor, keine rechtliche Grundlage für die Kündigung per Eilentscheidung gehabt zu haben. Der OB widerspricht.

Bretten (swiz) Die Entlassung des Pressprechers der Stadt Bretten und Persönlichen Referenten von Oberbürgermeister Martin Wolff, Markus Klohr, zieht weiter Kreise. So wirft Klohr in einer Mail an die Brettener Stadträte, die der Brettener Woche vorliegt, dem OB inzwischen vor, keine rechtliche Grundlage für die Kündigung per Eilentscheidung gehabt zu haben. Einige Stadträte wollen das Thema auch im öffentlichen Teil der morgigen Gemeinderatssitzung ansprechen. Die eigentlichen Beratungen sowie die Aussprache des Gemeinderats zur Eilentscheidung des OB werden allerdings im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Rechtswidrige Kündigung durch den OB?

In seiner Mail zitiert Klohr die „rechtliche Einschätzung eines sachkundigen Bürgers zur von OB Wolff ausgesprochenen Kündigung“. Eine Eilentscheidung sei in diesem Fall in der Hauptsatzung der Stadt nicht vorgesehen, heißt es in der Einschätzung. Und weiter: „Daher kann sie auch nicht im Nachhinein bestätigt werden. Im Übrigen wäre nach Paragraph 34 Absatz 2 Gemeindeordnung eine Eil-Einberufung des Gemeinderats möglich gewesen. Denn nach Paragraph 43 Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung sind die Gründe für eine Eilentscheidung und die Art der Erledigung den Gemeinderäten unverzüglich mitzuteilen, was hier unterlassen wurde. Die Eilentscheidung muss also keinesfalls vom Gemeinderat bestätigt werden. Die von Herrn Wolff genannten Ablehnungsgründe, die er dem Gemeinderat einräumt, sind gegenstandslos. Bei Verweigerung der Rücknahme seiner Entscheidung sieht er den Weg zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wovon er aber nicht ausgeht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde endet überwiegend mit einem fruchtlosen Ergebnis. Meines Erachtens fehlen ein wichtiger Grund, ein schwerwiegendes Vorkommnis, welche eine außerordentliche Kündigung in der Probezeit rechtfertigen würden. Herr Wolff hat gegen die Zuständigkeit des Gemeinderats nach Paragraph 24 Absatz 1 der Gemeindeordnung verstoßen. Denn der Gemeinderat wurde in seinen organschaftlichen Rechten verletzt. Gegen diese rechtswidrige Eilentscheidung kann der Gemeinderat durch Mehrheitsbeschluss mit einer kommunalverfassungsrechtlichen Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vorgehen."

„Ich bin immer noch konsterniert“

Klohr geht mit dieser Mail nicht nur auf der juristischen Schiene in die Offensive. In der Mail lädt er die Brettener Stadträte auch konkret dazu ein, mit ihm Kontakt aufzunehmen, um „meine Sicht der Dinge bezüglich meiner Kündigung bei der Stadtverwaltung Bretten besser nachvollziehen zu können.“ Dieser Vorschlag wurde wohl von einigen Stadträten auch schon wahrgenommen. In einer weiteren Mail, die der Brettener Woche ebenfalls vorliegt, hatte sich Klohr nochmals persönlich an Oberbürgermeister Wolff gewandt und betont: „Ich bin heute, knapp eine Woche nach Deiner Kündigung, immer noch konsterniert und ratlos. In meiner rund fünf Monate währenden Tätigkeit für die Stadtverwaltung Bretten habe ich eigentlich nie Negatives über meine Arbeit zu hören bekommen - auch von Dir nicht. Das spiegelt sich nicht zuletzt in der Tatsache wider, dass Du mir erst die Woche vor der Kündigung das ‚Du‘ in privatem Rahmen angeboten hast.“ Er wolle nach wie vor betonen, so Klohr, dass er zu keiner Zeit sein Arbeitsverhältnis bei der Stadtverwaltung gekündigt und sich auch nirgendwo anders beworben habe. „Und ich war und bin weiterhin bereit, meine Arbeitskraft und meine Ideen zum Wohle der Stadt Bretten einzubringen. Nach wie vor ist mir nicht klar, welche Art von Bekenntnis zu Dir und zur Stadt Bretten Du Dir von mir gewünscht hättest.“ Er hoffe, dass vielleicht in diesem Punkt ein erneutes persönliches Gespräch zu einer Klärung beitragen könne.

„Bevorstehende Arbeitslosigkeit ist für uns alle zuhause eine große Belastung“

Klohr schließt sein Schreiben mit den Worten: „Gestatte mir bitte noch eine persönliche Bemerkung: ich habe drei Kinder zuhause und die nun bevorstehende Arbeitslosigkeit ist für uns alle zuhause eine große Belastung. Nachdem wir nun fünf Monate konstruktiv und positiv zusammen gearbeitet haben, hätte ich mir zumindest ein kritisch-konstruktives Feedbackgespräch gewünscht, um mögliche Unstimmigkeiten auszuräumen.“ Für OB Wolff stellt sich die Situation erwartungsgemäß anders dar. Er spricht auch weiterhin von einem fehlenden Bekenntnis Klohrs zur Stadt Bretten und führt aus: "Ich habe Herrn Klohr explizit gefragt, ob ich auch weiterhin uneingeschränkt mit ihm planen kann. Er hat geantwortet 'Nein'." Zu diesem Zeitpunkt sei das Vertrauensverhältnis dann weg gewesen, so Wolff. Alles weitere sei nun eine Sache zwischen dem Oberbürgermeister und dem Gemeinderat und werde morgen in nichtöffentlicher Sitzung besprochen. Dass er den Rat in die Entscheidung zu Klohrs Kündigung miteinbeziehe, habe er von vorneherein geplant. Die Ad-hoc-Entscheidung habe er nach dem klaren "Nein" Klohrs getroffen. "Für mich war da einfach die Bedürftigkeit gegeben."

Befristeter Vertrag bis Ende 2017?

Auch bei den Stadträten sorgt die Kündigung Klohrs für Wirbel und Ärger. So hat unter anderem Jörg Biermann, Sprecher der aktiven im Rat, sein Unverständnis geäußert und plädiert für eine gütliche Einigung zwischen Klohr und der Verwaltung. „Mein Vorschlag wäre, man einigt sich auf einen befristeten Vertrag bis zum Jahresende 2017, aus dem Herr Klohr bei Bedarf kurzfristig aussteigen kann. Das wäre eine einvernehmliche Lösung, die allen gerecht wird und vor allem auch im Hinblick auf das Stadtjubiläum wichtig wäre.“ Die Stadt habe in die Feierlichkeiten mehrere hunderttausend Euro investiert. Die vielen Feste und Veranstaltungen müssten nun auch vom Pressesprecher der Stadt entsprechend in Berichten vermarktet werden. Eine befristete Weiterbeschäftigung kommt für OB Wolff dagegen nicht in Frage: Er könne keinen Persönlichen Referenten haben, wenn er ihm nicht vertrauen könne, so Wolff. Kritik kommt auch von dem Stadtrat und designierten OB Kandidaten Aaron Treut (CDU). „Herr Klohr ist in dieser Sache ungerecht behandelt worden. Daher muss jetzt sachlich sauber und ordentlich geklärt werden, was da genau passiert ist.“ Der Gemeinderat sei durch den OB, trotz Möglichkeit, nicht vor der Verkündung der Entscheidung informiert worden. „Das macht man so nicht“, betont Treut.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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