Bei der Fortbildung ist der Staat mit von der Partie

Wer sein Wissen auf dem neuesten Stand hält oder etwa nach einer Kindererziehungspause auffrischt, hat beste Karrierechancen und wird vom Staat dabei noch unterstützt. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss
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Finanz- und Rechnungswesen: Weiterbildungsförderung durch Zuschüsse und Darlehen

(djd). Im modernen Arbeitsleben sind regelmäßige Fortbildungen fast selbstverständlich und unverzichtbar geworden - die Anforderungen in der Berufswelt ändern sich oftmals rasend schnell. Das gilt vor allem für das Finanz- und Rechnungswesen, hier ist man zusätzlich mit ständigen gesetzlichen Änderungen konfrontiert. Wer sein Wissen auf dem neuesten Stand hält oder etwa nach einer Kindererziehungspause auffrischt, hat also beste Karrierechancen.
Eine mögliche Hürde kann jedoch die Finanzierung sein, daher greift der Staat Fortbildungswilligen massiv unter die Arme. Eine Übersicht über die entsprechenden Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise auf den Webseiten der Steuer-Fachschule Dr. Endriss unter www.endriss.de. Die Steuer-Fachschule ist Deutschlands größte Spezialschule im Steuer- und Rechnungswesen sowie Controlling.

Aus dem Meister-BAföG wurde das Aufstiegs-BAföG

Die mit Abstand am meisten genutzte Förderung ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG, es löste 2016 das Meister-BAföG ab. Gefördert wird die Vorbereitung auf insgesamt mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse - bei der Steuer-Fachschule etwa gilt dies für den Präsenzlehrgang Bilanzbuchhalter und für die Fernlehrgänge Steuerfachwirt, Wirtschaftsfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Controller. Im Rahmen des Aufstiegs-BAföG kann man sich einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Fortbildungskosten sichern, und zwar bis maximal 15.000 Euro.

40 Prozent der Förderung gibt es als Zuschuss, für den Rest der Fördersumme macht die bundeseigene KfW ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Auf Antrag werden bei bestandener Prüfung 40 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Alleinerziehende mit Kindern unter zehn Jahren oder Kindern mit Behinderung im eigenen Haushalt erhalten einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro als Zuschuss. Alle Informationen gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bildungsprämie und länderspezifische Förderungen

Bei kleineren Lehrgängen und Seminaren sind oftmals die sogenannte Bildungsprämie und länderspezifische Förderungen wie etwa der "Bildungs-Scheck NRW" gefragt. Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungsgebühren bei Veranstaltungskosten von höchstens 1.000 Euro, der Gutscheinwert beträgt maximal 500 Euro. Ob man die Voraussetzungen erfüllt, erfährt man bei einer der 530 bundesweiten Beratungsstellen. Die Liste steht unter www.bildungspraemie.info, hier gibt es auch alle weiteren Informationen.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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