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Ein Ehevertrag gibt Eheleuten mehr Sicherheit

Kurz vor einer Heirat, denkt niemand an einen Ehevertrag. Denn unweigerlich bringt man mit einem Ehevertrag auch eine „Scheidung“ in Verbindung. Und daran möchte keiner kurz vor seiner Hochzeit erinnert werden. Statistisch gesehen, scheitert jedoch jede dritte Ehe in Deutschland und wird letztendlich geschieden.

Durch einen Ehevertrag können die Eheleute Streitigkeiten, die sich bei der Vermögensaufteilung oder beim Unterhalt wegen der Ehescheidung ergeben, vermeiden. Mit einem Ehevertrag, und das ist nicht jedem bekannt, kann aber auch bestimmt werden, ob zum Beispiel der geschiedene Ehepartner im Falle ihres Todes für ihre minderjährigen Kinder über ihr Erbe verfügen darf oder nicht.

Aus dem gemeinsamen Vermögen oder Immobilienbesitz können sich bei einer Trennung bzw. Scheidung große Probleme bei der Auseinandersetzung ergeben. Bei einer Scheidung bedeutet das in der Zugewinngemeinschaft, dass das gesamte in der Ehe hinzuerworbene Vermögen, hälftig geteilt wird. Mit einem Ehevertrag besteht jedoch die Möglichkeit andere Festlegungen, zum Beispiel die Gütertrennung, zu vereinbaren. Insbesondere Unternehmer wollen nicht gezwungen sein, im Scheidungsfall unter Umständen ihre Firma oder Firmenteile veräußern zu müssen.

Dies kann z.B. durch einen Ehevertrag, bei dem der Zugewinnausgleich modifiziert wird, vermieden werden. Dies und viele weitere Regelungen, z.B. zum Unterhalt können sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe vereinbart und festgelegt werden.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei einem Anwalt über die Möglichkeiten eines Ehevertrages zu informieren und entsprechende Regelungen zu treffen, um für die Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden und Sicherheit zu haben.

Quelle: Rechtsanwälte, Angelo Li Puma und Anja Riedle

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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