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Expertentipps zu den häufigsten Fehlern beim Kfz-Versicherungswechsel

Foto: Clipdealer
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(pr|nrw) Sobald das Jahresende in Sichtweite kommt, werden Autobesitzer von den Kfz-Versicherern heftig umworben: Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung seien Einsparungen möglich, die im Einzelfall ein paar Hundert Euro ausmachen können. Aber schnell sollte es gehen, denn mit dem Jahresende rückt auch der Stichtag für die Kündigung der bisherigen Versicherung näher. Gut beraten ist, wer sich nicht unter Zeitdruck setzen lässt und in Ruhe vergleicht. Denn es kommt auf die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen an, wenn die Versicherung günstig und gleichzeitig umfassend sein soll. Was beim Vergleich verschiedener Anbieter schieflaufen kann und wie man typische Fehler vermeidet, fassen die Telefonexperten in zehn Tipps zusammen.

Tipp 1: Übernahme von Sondereinstufungen prüfen

Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrversicherungen bei der AXA: In vielen Versicherungsverträgen sind Sondereinstufungen enthalten, die bei einem Wechsel der Versicherung verloren gehen. Das können Vereinbarungen wie ein Rabatt-Schutz, ein Rabatt-Retter oder der Tarif für den Zweitwagen sein. Wenn Sie einen Wechsel ins Auge fassen, prüfen Sie, ob Sondereinstufungen im Vertrag enthalten sind. Geben Sie die vollständigen Informationen an den neuen Anbieter weiter und fragen Sie gezielt, ob individuelle Sondervereinbarungen übernommen werden können. Beispielberechnungen für den günstigsten Tarif sind selten übertragbar, da sie solche Besonderheiten nicht berücksichtigen. Denn wer heißt schon Max Mustermann?

Tipp 2: Vorsicht, Rückstufung!

Norbert Roemers, behördlich zugelassener Versicherungsberater: Die Rückstufung bei einem Schaden ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Der vermeintlich günstige Tarif entpuppt sich dann womöglich als teuer, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Das gilt auch, wenn der Schaden schon passiert ist, denn die Rückstufung für Schäden aus 2016 erfolgt erst zum 1.1.2017. Unbedingt vorher nachfragen, wie Rückstufungen beim neuen Anbieter geregelt sind! Grundsätzlich gilt: Bei preiswerteren Tarifen innerhalb einer Versicherungsgesellschaft liegen für den Versicherten schlechtere Rückstufungstabellen zugrunde.

Tipp 3: Schadenfreiheitsklasse beachten

Ralf Dünow, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Bezirksverbands Köln/Bonn: Mancher Autofahrer neigt zum schnellen Vergessen: Ein Schaden, der sich während des laufenden Versicherungsjahres ereignet hat, wird bei der Prüfung eines neuen Angebots einfach nicht berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird die aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu Grunde gelegt, obwohl aufgrund des Schadens eine Neueinstufung der SF-Klasse fällig wird. Die Folge: Man kalkuliert das Angebot mit falschen Zahlen. Übrigens: Den Schadenfreiheitsrabatt pro SF-Klasse legen die Versicherer selbst fest. Da lohnt der Blick in die Versicherungsbedingungen. Achten Sie auch auf eventuelle Sondereinstufungen Ihres Versicherers.

Tipp 4: Äpfel nicht mit Birnen vergleichen

Thomas Jäckel: Wer beim Vergleich zweier Anbieter nur auf den Preis schaut, lässt wichtige Kriterien außer Acht. Beinhaltet der bisherige Vertrag zum Beispiel einen Schutzbrief? Und erhält man nach einer Panne auch im Umkreis von weniger als 50 Kilometern von Zuhause ein Ersatzfahrzeug? Ist bei dem neuen Vertrag die Leistung bei grober Fahrlässigkeit eingeschlossen? Sonst kann man zum Beispiel bei einem Unfall wegen Rotlichtverstoß nicht mit der vollen Leistung aus der Kaskoversicherung rechnen. Andere Leistungen, die in den Vergleich einfließen sollten, sind eine Neupreis- oder Kaufwertentschädigung und Besonderheiten wie ein besonders umfassender Schadenservice des Versicherers. Dazu gehört auch die Frage, ob und wie lange man bei dem Ausfall des eigenen Fahrzeugs mit einem Ersatzfahrzeug mobil gehalten wird.

Tipp 5: Tarifmerkmale

Thomas Jäckel: Wer Angebote für eine neue Kfz-Versicherung einholt, muss zahlreiche Tarifmerkmale nennen, die letztlich die Höhe des Versicherungsbeitrags mitbestimmen. Neben Postleitzahl und den Angaben zum Kfz gibt es auch einige Merkmale, bei denen sich leicht Fehler einschleichen, zum Beispiel die Kilometerleistung pro Jahr, die Anzahl der weiteren Nutzer des Autos oder die Frage, ob das Auto in einer Garage geparkt wird. Zum einen sind die Angebote nicht vergleichbar, wenn unterschiedliche Angaben gemacht wurden, zum anderen können falsche Angaben zu einer Preiskorrektur durch den Versicherer führen – oder in Einzelfällen sogar zu einer Vertragsstrafe.

Tipp 6: Vergleichsportale

Ralf Dünow: Vergleichsportale werden häufig mit unabhängigen Verbraucherportalen verwechselt, die einen breiten Marktüberblick bieten. Doch Vergleichsportale finanzieren sich über die Provisionen der Anbieter, die dort ihre Produkte listen lassen – und das sind längst nicht alle, die am Markt zu finden sind. Es besteht also ein Interessenkonflikt: Der Kunde möchte den günstigsten oder besten Versicherungsschutz – das Vergleichsportal hingegen eine möglichst hohe Provision. Vergleichsportale fungieren demnach als Versicherungsvermittler, können aber weder eine umfassende Analyse des individuellen Bedarfs leisten, noch eine persönliche Beratung mit sinnvollen Lösungen.

Tipp 7: Sparpotenziale ohne Wechsel ausschöpfen

Thomas Jäckel: Bevor man unter Zeitdruck den Anbieter wechselt, lohnt es, sich beim bisherigen Versicherer nach Einsparpotenzialen zu erkundigen. So können Sie zum Beispiel die Prämie senken, indem Sie den Schadenservice Ihres Versicherers nutzen. Dann wird Ihr Fahrzeug bei einem Schaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert – ohne Qualitätseinbußen. AXA beispielsweise arbeitet ausschließlich mit DEKRA-zertifizierten Werkstätten zusammen und stellt für die Dauer der Reparatur sogar ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Ein weiteres Beispiel sind so genannte Telematiktarife, die insbesondere für junge Fahrer angeboten werden. Dabei wird das Fahrverhalten bewertet. Wer umsichtig fährt, bekommt Rabatte – die Versicherung wird günstiger.

Tipp 8: Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen

Norbert Roemers: Sparen kann bei der Kfz-Versicherung manchmal sehr einfach sein: Viele Autofahrer sind schlicht „überversichert“ und zahlen für Leistungen, die sie nicht benötigen. Dazu zählt beispielsweise die Insassen-Unfallversicherung oder die Fahrer-Schutzversicherung. In der Teilkasko-Versicherung sollte eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gewählt werden. Auch der Wechsel von Voll- auf Teilkaskoschutz kann den Versicherungsbeitrag senken. Aber Achtung! Wer einen hohen Schadenfreiheitsrabatt genießt, kommt mit dem Vollkaskoschutz vergleichsweise günstig weg, denn die Teilkasko-Versicherung gewährt keinen Schadenfreiheitsrabatt!

Tipp 9: Kontakt zum Versicherer

Ralf Dünow: Reine Online-Tarife bieten oft nur abgespeckte Leistungsumfänge, sind aber meist günstiger in der Prämie. Das erreichen die Versicherer unter anderem durch den Verzicht auf persönliche Ansprechpartner. Der Kontakt läuft ausschließlich über das Internetportal des Anbieters. Bei einigen Anbietern lässt sich der persönliche Kontakt „hinzubuchen“ oder er ist nur unter teuren Servicerufnummern möglich. Wer den direkten Draht zu einem persönlichen Ansprechpartner wünscht, ist beim klassischen Versicherungsvermittler oder einem entsprechenden Tarif besser aufgehoben. Nicht zuletzt hat der persönliche Ansprechpartner im Schadenfall auch eine Beratungsfunktion, damit der Schaden formal korrekt und schnell abgewickelt werden kann.

Tipp 10: Korrekt kündigen

Norbert Roemers: Wer bereits ein Angebot eines neuen Anbieters in der Tasche hat, sollte daran denken, den alten Vertrag rechtswirksam zu kündigen. Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die Kündigung nachweislich bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wer nicht korrekt kündigt, bleibt an den bisherigen Anbieter gebunden und der Vertrag mit dem neuen Anbieter kommt nicht zustande. Übrigens: Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Beitragserhöhung.

Die Experten am Lesertelefon waren

• Norbert Roemers; behördlich zugelassener Versicherungsberater, Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater, Honorarberater der Verbraucherzentrale NRW, Alsdorf
• Thomas Jäckel; Experte für Kraftfahrtversicherungen, AXA
• Ralf Dünow; Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Vorstandsmitglied des Bezirksverbands Köln/Bonn
• Knut Schubert; Experte für Kraftfahrtversicherungen, AXA

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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