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Vorsicht Erbschleicher

Geplünderte Konten, zerstrittene Familien: Erbschleicher isolieren ihre Opfer oft völlig von Verwandten, um sich zu bereichern und an deren Erbe zu kommen. Die Angehörigen müssen daher nicht nur um ihre Erbschaft fürchten, sondern verlieren oftmals auch jeden Kontakt zum Erblasser.

Ist Erbschleicherei strafbar?

Erbschleicherei ist weder strafbar noch wird dadurch ein Testament automatisch unwirksam. Der Erbschleicher kann aber im Einzelfall wegen Betrugs, Untreue oder gar Nötigung verantwortlich sein.

Der beste Schutz: familiäre Nähe

Haben Familienangehörige den Verdacht, ein Erbschleicher ist am Werk, sollten sie schnell reagieren und möglichst noch zu Lebzeiten eingreifen. Manchmal reicht es bereits aus, den Erblasser in einem persönlichen Gespräch auf die Erbschleicherei aufmerksam zu machen und ihm den Widerruf des Testaments nahezulegen. Auch die direkte Ansprache des Erbschleichers kann abschreckend wirken und den Erbschleicher vertreiben.

Vorbeugung durch Berliner Testament

Errichten Eheleute ein sogenanntes "Berliner Testament", so setzen sie sich gegenseitig zu Erben ihres Vermögens und Dritte – meist die gemeinsamen Kinder – zu Schlußerben ein. Dieses Testament ist bindend. Ein Erbschleicher kann in einer solchen Konstellation nicht als Erbe eingesetzt werden.
Wichtig: Das Testament sollte unbedingt sorgfältig aufbewahrt werden, damit es nicht verschwindet und im Todesfall beim Nachlassgericht vorgelegt werden kann.

Selbstbindung durch Erbvertrag

Alleinstehende können sich und ihren Vertragspartner in einem Erbvertrag binden. Dadurch verliert man zwar seine Testierfreiheit und kann später kein anderes Testament mehr errichtet, ist aber von potenziellen Erbschleichern weniger manipulierbar.

Bestellung eines Betreuers

Der ältere Mensch kann sich selbst einen Betreuer zu Hilfe nehmen, der finanzielle Angelegenheiten für ihn regelt. Ist der künftige Erblasser nicht mehr in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen, so können sich auch Angehörige an das Betreuungsgericht wenden und anregen, einen Betreuer zu bestellen, der die Vermögenssorge übernimmt. Gerichtlicher Betreuer kann auch ein Angehöriger sein.

Schadensbegrenzung nach dem Tod des Erblassers

Stellt sich nach dem Tod des Erblassers heraus, dass sich ein Erbschleicher dessen Vermögen unter den Nagel gerissen hat, haben die Angehörigen nur noch wenige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Denn als Erbe genießt der Erbschleicher eine starke rechtliche Position. Ein Testament des Erblassers kann angefochten werden, wenn der Erblasser bedroht wurde, einem Irrtum unterlag oder testierunfähig war. Hat der Erblasser eine Pflegeperson bedacht hat, die unter § 14 HeimG fällt, kann das Testament für unwirksam erklärt werden.

Auskunft und Rückzahlung

Haben Angehörige den Verdacht, dass ein Erbschleicher mit Kontovollmacht widerrechtlich Geld bei Seite geschafft hat, können sie in vielen Fällen umfassende Auskünfte und Rückzahlungen verlangen. Quelle: Riedle/Li Puma

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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