Im Urlaub abgeschleppt

Mobile Halteverbotsschilder können für Urlauber zum Problem werden. | Foto: Stadt Karlsruhe
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Viele Menschen parken ihre Autos auch während ihres Urlaubs auf öffentlichen Parkplätzen. Das kann jedoch zu bösen Überraschungen bei der Rückkehr aus den Ferien führen.

Karlsruhe (pm/swiz) Die Situation wird vielen Menschen vertraut sein: Der Urlaub ist gebucht, mit dem Flugzeug soll es von Frankfurt aus in den Süden gehen. Praktischerweise lässt man sich dann direkt von der Bahn am Flughafen absetzen und startet in den wohlverdienten Urlaub. Das Auto bleibt dann mal eben zwei Wochen zu Hause stehen. Wer dann keinen eigenen Parkplatz hat, der lässt seinen Wagen eben für zwei oder drei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Kein Problem? Mitnichten, denn wer sein Fahrzeug längere Zeit auf öffentlichen Stellflächen stehen lässt, der riskiert, dass eine zuvor legale Abstellfläche während der Abwesenheit des Autohalters in einen Verbotsbereich umgewandelt wird. Und schon parkt man dort illegal, wo es vor dem Urlaub noch erlaubt war.

Problem sind mobile Halteverbote

Diese Illegalität entsteht meistens durch sogenannte mobile Haltverbote. Diese treten meistens dann auf, wenn sich durch Bauarbeiten, Veranstaltungen oder Umzüge Änderungen der bis dahin geltenden Verkehrsregelungen ergeben. „Einen Vertrauensschutz für dauerhaften Bestand eines legalen Parkplatzes im öffentlichen Verkehrsraum gibt es nicht“, unterstreicht Günter Cranz, Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungs- und Bürgeramt (OA). Wie das OA weiter mitteilt, können Halter von Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der mobilen Beschilderung zunächst ordnungsgemäß geparkt waren, nur noch für wenige Tage davon ausgehen, dass ihre Fahrzeuge dort unbehelligt bleiben. Ab dem vierten Tag nach der Aufstellung wird es dann ernst.

Der Abschlepper droht

Denn Autos, die nach der Vier-Tage-Frist noch im Haltverbot parken, können unter anderem dann abgeschleppt werden, wenn der gekennzeichnete Verkehrsraum für die Baustelle oder die Veranstaltung benötigt wird. Cranz appelliert daher an die Bürger, „ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, wenn sie für längere Zeit in Urlaub fahren“. In den Fällen, in denen dennoch dort geparkt werden muss, sollten Familie, Freunde oder Bekannte regelmäßig nach der Verkehrssituation sehen und das Fahrzeug eventuell umparken. „Dadurch können unliebsame Überraschungen bei Urlaubsrückkehr vermieden werden.“

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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