Oberderdingen: Seniorin mit Gewinnversprechen betrogen

Eine Seniorin aus Oberderdingen wurde von einem Trickbetrüger um mehrere hundert Euro betrogen.

Oberderdingen (uk) Eine Seniorin aus Oberderdingen wurde von einem Trickbetrüger um mehrere hundert Euro betrogen. Laut der Polizei wurde die 75-Jährige am Montag, 30. Januar, von einem Mitarbeiter einer angeblichen Info-Zentrale aus Berlin angerufen. Der Unbekannte teilte ihr mit, sie habe 28.500 Euro beim „Top-Lotto 49“ gewonnen. Er erklärte der Dame weiter, für die Anfahrt des Geldtransporters samt Notar und Geldkoffer sei es notwendig, bei einem bekannten Online-Handelsunternehmen Gutscheinkarten im Wert von mehreren Hundert Euro zu kaufen und die Code-Nummern der Karten an eine Telefonnummer durchzugeben.

Gutscheinkarten für Lottogewinn

Leider befolgte die Geschädigte die Anweisungen des Anrufers. Dann rief der „Glücksbote“ erneut an und teilte der Dame mit, es habe einen Zahlendreher gegeben und der Gewinn läge nunmehr sogar bei 82.500 Euro. Sie solle nun fünf Prozent der Gewinnsumme überweisen und nannte eine Bankverbindung im Ausland. Zum Glück wurde die Seniorin daraufhin misstrauisch und erstattete Anzeige. Damit blieb es bei dem Schaden, den der Betrüger durch die zwischenzeitlich schon eingelösten Gutschein-Codes verursacht hatte.

Abzocke durch falsche Gewinnversprechen

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor der Abzocke durch falsche Gewinnversprechen. Wer eine Gewinnmitteilung bekommt, egal ob per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Dabei kann es sich um eine Betrugsmasche handeln. Die Methode sei dabei immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen.

Anrufer geben sich als Notare oder Rechtsanwälte aus

Die Anrufer geben sich dabei unter anderem als Rechtsanwälte oder Notare aus. Sie melden sich bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder einen anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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