Ratgeber: Rettungsgasse freihalten

Ein Notarzt-Wagen bahnt sich den Weg durch den Stau. Foto: ADAC

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert an Autofahrer auf Schnellstraßen und Autobahnen bei längerem Stillstand oder Staus eine Rettungsgasse zu bilden, denn die Rettungskräfte sollen möglichst ungehindert die Einsatzstelle erreichen können. Die gegenseitige Rücksichtnahme in Form des Freimachens des Weges ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 11 Absatz 2 niedergelegt.
Die sogenannte Rettungsgasse muss immer freigehalten werden. Die StVO besagt, dass Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden müssen. Die Regel ist dann anwendbar, wenn auf den Spuren mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden. Schon beim Anhalten an einem Stauende muss man deshalb auf der linken Spur ganz links an den Randstreifen und mit Abstand zum davor stehenden Auto anhalten. Fahrer auf der mittleren und rechten Fahrspur orientieren sich an der rechten Fahrbahnbegrenzung.Es ist zwingend notwendig, nicht erst beim Herannahen der Rettungsfahrzeuge Platz machenNähert man sich stehenden Fahrzeugen, beim Anhalten zehn bis 15 Meter Abstand zum vorstehenden Fahrzeug halten. Immer Warnblinkanlage einschalten und im Rückspiegel beobachten, ob das dahinter fahrende Fahrzeug bremst. Notfalls im Abstand zum Vordermann noch etwas vorfahren. Auf der rechten Spur hat man in diesen Situationen häufig noch die Möglichkeit, auf den Standstreifen auszuweichen.Es ist verboten, Rettungsfahrzeugen in der Rettungsgasse zu folgen. Auch das Vordrängeln auf der Standspur ist ebenso wenig erlaubt, wie das „Überholen“ durch Nutzung von Parkplätzen und Ausfahrten.Motorradfahrer dürfen sich gemäß StVO nicht zwischen den aufgestauten Fahrzeugen durchschlängeln. Allerdings dürfen Autofahrer vorbeifahrende Motorräder auch nicht bedrängen oder nötigen. (ampnet/nic)

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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