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Der Vertrag lässt sich modellieren

Reicht die Bausparsumme nicht aus, um das neue Dach zu bezahlen, kann sie aufgestockt werden.  Foto: Uwe Strachovsky/be.p
  • Reicht die Bausparsumme nicht aus, um das neue Dach zu bezahlen, kann sie aufgestockt werden. Foto: Uwe Strachovsky/be.p
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Bausparer sind nicht an den Regelbeitrag gebunden

Berlin (be.p) Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. So kann es passieren, dass die eingegangenen Sparverpflichtungen irgendwann nicht mehr in die Lebensplanung passen. Bei einem Bausparvertrag ist das im Normalfall kein Problem; er kann mithilfe und Zustimmung der Bausparkasse modelliert werden. Abgesehen davon, dass der Regelsparbeitrag, den die Bausparkassen bei Vertragsschluss ausrechnen, nicht zwingend überwiesen werden muss und dem Sparer daher Spielraum gegeben ist, exstieren weitere Varianten, den Vertrag den neuen Verhältnissen anzupassen.
Wird für den Immobilienerwerb mehr Geld benötigt als ursprünglich gedacht, kann die Bausparsumme und damit der Darlehensanspruch aufgestockt werden. Zu beachten ist allerdings, dass man sich an den neuen Regelsparbeitrag halten muss, wenn das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
Wer das Darlehen früher braucht, muss die Zuteilung des Vertrages beschleunigen. Das geht, wenn die Bausparsumme verringert wird.
Wer zeitversetzt mehrere kleinere Darlehen benötigt, um zum Beispiel die Dachrinnen zu erneuern und später das Bad barrierefrei umzubauen, der kann seinen Vertrag entsprechend teilen.
Existieren mehrere Verträge, lassen sich die Bausparsumme addieren. Voraussetzung ist hier der gleiche Tarif. Die Änderungen des Vertrags muss die Bausparkasse veranlassen. Wichtig ist es zu erfragen, wann unter den veränderten Bedingungen die Zuteilung erfolgt. (be.p)

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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