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Neuerungen 2018 bei Bau und Sanierung

Schon bei kleineren energetischen Problemen kann sich eine Energieberatung lohnen. Etwa wenn der Energieverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch ist. Im Rahmen der Beratung werden dann mögliche Ursachen ermittelt und Optimierungstipps gegeben. Foto: VZBV/txn
  • Schon bei kleineren energetischen Problemen kann sich eine Energieberatung lohnen. Etwa wenn der Energieverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch ist. Im Rahmen der Beratung werden dann mögliche Ursachen ermittelt und Optimierungstipps gegeben. Foto: VZBV/txn
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Was sich für Hausbesitzer ändert

txn. Zuschüsse, Mängelhaftung, Energiesteuern: Im neuen Jahr ändert sich beim Hausbau und bei Sanierungen einiges – die wichtigsten Punkte. Erneuerbare Energien: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert energiebewusste Modernisierer. Um auch künftig Zuschüsse für Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen zu erhalten, muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die KfW-Bank verringert den Tilgungszuschuss für Batteriespeicher von Photovoltaikanlagen von 13 auf 10 Prozent der errechneten Speicherkosten. Bauabsicherung: Bei Bauverträgen wird eine Baubeschreibung Pflicht. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren von dieser Neuregelung mehrfach: Zum einen können sie vor Vertragsabschluss Angebote besser miteinander vergleichen. Zum anderen wird so belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Außerdem eignet sie sich als Grundlage für die Beantragung eines Kredits und als Nachweis für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Zudem sind ab 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu verpflichtet, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Und: Bauherren können den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. HBCD-haltige Dämmstoffe werden nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft: Hauseigentümer müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können. Stromerzeuger: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Außerdem muss der Jahresnutzungsgrad der Anlage mindestens 70 Prozent betragen. Gut zu wissen: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Strompreis: Die Netzentgelte, die gut ein Viertel des Strompreises ausmachen, sollen vereinheitlicht werden. Je nach Anbieter kann dadurch der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Viele Tipps und Infos zu den Änderungen geben anbieterunabhängig die Energieberater der Verbraucherzentrale – online (verbraucherzentrale-energieberatung.de), telefonisch unter 0800/809802400 oder im persönlichen Beratungsgespräch.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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