„Ein Autokorso ist kein rechtsfreier Raum“

Bernhard Brenner ist Leiter des Polizeireviers Bretten. | Foto: tp
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Revierleiter Bernhard Brenner nimmt im Interview zu den Wagenkolonnen während der Fußball-EM Stellung.

Herr Brenner, sind Autokorsos erlaubt?

Autokorsos sind in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Sie stellen eine übermäßige Straßennutzung dar und gehen über die Gemeinschaftsnutzung hinaus. Darum bedarf es eigentlich einer Sondergenehmigung, die die Verkehrsbehörde im Rathaus ausstellt. Allerdings finden Autokorsos meistens spontan statt, sodass die Polizei verantwortlich ist. Wir regeln es so, dass Anwohner möglichst wenig gestört werden, aber gleichzeitig Fans in einem vernünftigen Rahmen ihrem Jubel Ausdruck verleihen können. Wir reagieren aber sehr sensibel, wenn wir eine Gefährdung sehen. Viele Teilnehmer an Autokorsos sind sich der Gefahren, denen sie sich aussetzen, gar nicht bewusst. Dazu gehört zum Beispiel das Herauslehnen des Oberkörpers aus dem Fenster oder das Sitzen im Kofferraum. Da kann es schon bei leichten Auffahrunfällen zu schweren Verletzungen kommen.

Der Verkehrsfluss ist ein Aspekt, ein anderer das Hupen. Was ist hierbei erlaubt?

Hupen ohne triftigen Grund stellt nach der Straßenverkehrsordnung eine Belästigung dar. Das ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, bei der die Polizei einen großen Ermessensspielraum hat. Wir lassen es daher eine gewisse Zeit lang zu. Aber die Grenze ist fließend. Übertrieben sind zum Beispiel spezielle Hupanlagen, die eine höhere Lautstärke erzielen. Wir müssen auch auf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rücksicht nehmen.

Wie wird die Polizei in Bretten mit den zu erwartenden Autokorsos umgehen?

Wir lassen einen Autokorso je nach Spiel zwischen einer halben und einer Stunde zu. Danach wird der Verkehr abgeleitet. Man muss den Zeichen und den Weisungen der Polizei Folge leisten. Wir weisen freundlich auf Dinge hin, wer sich aber darüber hinwegsetzt, wird aus dem Autokorso herausgezogen. Auch grobe Verkehrsverstöße werden geahndet. Ein Autokorso ist kein rechtsfreier Raum. Mit diesem Konzept haben wir schon seit mehreren Jahren Erfahrung und es hat sich bewährt.

Autor:

Wiebke Hagemann aus Bretten

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