Lebendig begraben und damit getötet: Haftstrafen für Täter

Im Prozess um ein lebendig begrabenes Opfer in Durmersheim (Landkreis Rastatt) sind die beiden Angeklagten am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Baden-Baden (dpa/lsw) Im Prozess um ein lebendig begrabenes Opfer in Durmersheim (Landkreis Rastatt) sind die beiden Angeklagten am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Laut Gericht haben sich die Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht. Das Urteil für den 29-jährigen Hauptangeklagten lautet: acht Jahre Haft. Für den zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alte Mittäter sind es vier Jahre.

Hauptangeklagte schwieg bis zum Ende des Prozesses

Der ältere Verurteilte war vor etwa einem Jahr mit dem Opfer, einem 44-jährigen Bewohner einer Asylunterkunft, in Streit geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung hatte er seinen Kontrahenten mit einem Messer attackiert. Als er glaubte, den Mann getötet zu haben, forderte er seinen 17-jährigen Begleiter auf, den vermeintlich Toten zu verscharren - was dieser auch tat. Das Opfer war aber erst unter der Erde erstickt, wie die Obduktion damals ergab. Worum es in dem Streit zwischen den Männern genau ging, konnte nicht geklärt werden. Der Hauptangeklagte schwieg bis zum Ende des Prozesses.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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