Steigerung bei sexuellen Belästigungen

Den Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ gibt es in Deutschland nicht. Wer sich einem Menschen in ungebührlicher Weise nähert, kann sich jedoch der sexuellen Nötigung oder der Beleidigung schuldig machen. Das Innenministerium hat nun Zahlen für 2015 vorgelegt.

Stuttgart(dpa/lsw) Den Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ gibt es in Deutschland nicht. Wer sich einem Menschen in ungebührlicher Weise nähert, kann sich jedoch der sexuellen Nötigung oder der Beleidigung schuldig machen. Eine Beleidigung liegt vor, wenn der Angriff ehrverletzend wirken soll. Für eine Nötigung muss der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung laut Strafgesetzbuch „von einiger Erheblichkeit“ sein.

"Es gibt ein hohes Dunkelfeld"

Genaue Zahlen zur sexuellen Belästigung gibt es nicht. Von der anzüglichen Bemerkung bis zum Griff an den Po - „es gibt ein hohes Dunkelfeld, nicht alles wird angezeigt“, sagt ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums.

3317 Fälle von „Beleidigung auf sexueller Grundlage


2015 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik im Südwesten 3317 Fälle von „Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Das waren 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr (3163). „Für 2016 rechnen wir in der Tendenz mit einem Anstieg“, so das Ministerium - wobei unklar ist, ob es tatsächlich mehr Fälle gibt oder nur mehr Fälle angezeigt werden. „Es ist nicht auszuschließen, dass sich das Anzeigeverhalten geändert hat.“ In Schwimmbädern ereigneten sich vergangenes Jahr 32 Fälle.

Außerdem wurden im vergangenen Jahr 5500 sogenannte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Dazu zählen dann auch Vergewaltigungen, Missbrauch und sexuelle Nötigungen. In Schwimmbädern gab es 89 solcher Fälle.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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