Wie die Kosten für einen Führerschein als Unternehmer absetzen?

Die Kosten für den Führerschein würden viele Unternehmer gerne als Betriebsausgabe geltend machen, sodass sie den Gewinn und die Umsatzsteuerzahllast verringern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies tatsächlich möglich – egal ob der Unternehmer selbst den Führerschein macht oder ob er die Kosten für einen seiner Arbeitnehmer übernehmen möchte.

Pkw-Führerschein – Abzug als Betriebsausgabe?

Eines soll gleich vorausgeschickt werden: Es ist in beinahe allen Fällen nicht möglich, die Kosten für den Pkw-Führerschein, also den Führerschein für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 t als Betriebsausgabe geltend zu machen. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt hier klar, dass die Kosten für den Führerschein der Klasse B regelmäßig dem Privatbereich zuzuordnen sind. Dementsprechend kommt weder ein Werbungskostenabzug noch ein Ansatz von Betriebsausgaben in Frage.

Führerscheinklasse C1 – Abzug möglich

Im Rahmen der Einführung des EU-Führerscheins fiel die Möglichkeit weg, mit dem normalen Pkw-Führerschein Klasse III Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 7,5 t und mit max. drei Achsen zu führen. Dies stellte viele Arbeitnehmer vor ein Problem, wenn diese bisher im Rahmen ihrer Tätigkeit solche Fahrzeuge führen mussten.

Daher hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen den steuerlichen Abzug der Kosten für den Erwerb des Führerscheins zugelassen, der dieses „Loch“ auffangen soll. Dabei handelt es sich um die Führerscheinklassen C1 und C1E. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat schon vor einiger Zeit festgestellt, dass der Erwerb einer Fahrerlaubnis für einen Führerschein, der für den Privatbereich nicht üblich ist, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden darf. Arbeitgeber dürfen dementsprechend auch ihren Mitarbeitern die Kosten steuerfrei ersetzen.

Allerdings können ausschließlich die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klasse C1 und C1E geltend gemacht werden. Wenn der Unternehmer bzw. Mitarbeiter also den kompletten Führerschein für die Klassen B, C1 und C1E macht, können nur die Kosten angesetzt werden, die für die Klassen C1 und C1E anfallen. Wenn der Führerschein für Pkw bereits erworben wurde, sind die gesamten Kosten für den Erwerb des Führerscheins für Fahrzeuge über 7,5 t. anzusetzen.

Wie viel kostet ein Auto im Monat?

Wer sich ein Auto anschafft, der denkt zunächst nur an die wenigen großen Posten: Anschaffung, Steuern, und Versicherung. Diese scheinen meist kalkulierbar und gar nicht so aufwändig – wenn da nicht die vielen Kleinigkeiten wären.

Zuerst wird ein Auto angeschafft. Den Preis kann man in bar bezahlen, dann fallen dafür monatlich keine weiteren Kosten an. Wer jedoch auf einen Leasingvertrag oder einen Kreditkauf zurückgreift, muss mit monatlichen Kosten für die Anschaffung rechnen. Auch die Versicherung fordert ihren Beitrag. Je nach Schadensfreiheitsklasse, Alter und Modell des KFZ wird dieser Posten schnell zum Größten in der monatlichen Kalkulation. Des Weiteren muss ein Tribut an den Staat gezollt werden: Die KFZ-Steuer. Auch in diesem Bereich spielt das KFZ-Modell die tragende Rolle und kann die Summe von wenigen Euros bis hoch in die Hunderte treiben. Der Faktor, mit dem jeder Autobesitzer wohl am häufigsten konfrontiert ist, ist die Fahrt zur Zapfsäule. Diese kann durchaus bitter werden, wenn man viel fährt oder mit einer kleinen Spritschleuder seine Kreise zieht.

Was kostet ein Auto im Monat – wirklich?

Ein bereits seltener kalkulierter Posten ist der Wertverlust. Je neuer und hochklassiger ein Auto ist, desto schneller verliert es an Wert. Im ersten Jahr kann ein hochpreisiger Oberklassewagen bereits die Hälfte seines Wertes verlieren.Wenn die großen Faktoren alle einkalkuliert sind, kauft sich der normale Verbraucher nun also sein Auto – und muss schnell feststellen, dass noch eine Menge Kosten auf ihn warten, mit denen er nicht gerechnet hat.  Zunächst einmal muss der Wagen gepflegt werden. Legt man Wert auf Ordnung und Sauberkeit, geht es am Wochenende in die Waschanlage. Poliert werden möchte der Wagen dann vielleicht auch? Heißwachs, Felgenreinigung, Unterbodenreinigung – da kommt schon eine Menge zusammen.

Außerdem möchte das Auto regelmäßig gewartet werden: So braucht der Autobesitzer Scheibenklar im Sommer und Frostschutzmittel im Winter. Ebenso darf die Bereifung nicht vergessen werden. Zwei Satz Reifen (Sommer, Winter) sollten für das Auto verfügbar sein, wenn man nicht auf einen Satz Ganzjahresreifen zurückgreifen möchte.

Nicht zu vergessen sind natürlich offizielle Wartungen: Inspektion im zweijährigen Turnus, Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung, Ölwechsel nach Bedarf.Weiterhin gilt es, an die vielen kleinen Sorgen eines Autobesitzers zu denken: selbst verschuldete Kratzer, Beulen und andere Macken, die man fachmännisch in Stand setzen lassen möchte. Jede noch so kleine Lackierung oder Reparatur schlägt sich auf den Geldbeutel des stolzen Besitzes nieder.

Da ein Auto statistisch gesehen etwa 90% seiner Lebenszeit ruhend verbringt, muss man damit rechnen, dass das Auto sein Schläfchen zwischendurch auf öffentlichen Parkplätzen verrichten wird: also müssen auch anfallende Parkgebühren bedacht werden.Zu guter Letzt dürften natürlich auch die Kosten nicht vergessen werden, die der Fahrer selbst zu verschulden hat: Strafmandate. Zu schnell gefahren, falsch geparkt, Überholverbot missachtet oder die Ampel übersehen? Das kann im Handumdrehen jedes Budget sprengen.

Autor:

Sabine Schulerth aus Bretten

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