Dokumentation: Entwurf zur Überbauung des Sporgassengeländes von Werner Pfaus

Herrn Oberbürgermeister
Martin Wolff
und den Stadtrat der
Stadt Bretten

Bretten, 12.08.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage übersende ich Ihnen meinen endgültigen Entwurf zur Überbauung des Sporgassengeländes mit 1. Bestandsplan, 2. Erdgeschossplan mit den bestehenden Parkplätzen, Parkhaus und abgetrennter Fläche für Gewerbe- und Wohnzwecke, 3. Zwischengeschoßplan und 4. abgedecktem Parkhaus mit Treppenhaus und Aufzug.

Dieser Entwurf unterscheidet sich gegenüber dem Konzept „Variante B“ vom Büro Baldauf durch den weitgehenden Erhalt der erst vor zwei Jahren gebauten Parkplätze mit zwei Einfahrt- und einer Ausfahrtsschranke und einer modernen Parkkasse einschließlich der gesamten Straßen.

Obwohl auf die teuren Tiefgaragen verzichtet und die Überbauung der gesamten Böschung mit einem Parkhaus erfolgt, werden keine zusätzlichen Flächen benötigt und trotzdem 170 Parkplätze neu gewonnen.

Das Parkhaus schließt sich zu zwei Drittel im Abstand von 0,50 m an den bestehenden nördlichen Parkplatz an und macht dann im Bereich des „Parkhauses mit Aufzug“ einen leichten Knick in Richtung der Schrankenanlagen. Die beiden Decken über dem Erd- und Obergeschoss werden mit PP-Platten ausgeführt. Zwischen den einzelnen Stellplätzen gibt es keine Stützen, sodass bei einem Abstand von 2,75 m je Stellplatz 170 Stellplätze entstehen.

Das Dach des Parkhauses wird mit einer ca. 1 m dicken Erdschicht abgedeckt und begrünt, wobei mit einer Böschung diese Höhe in der unteren Hälfte ausgeglichen wird.

Der Aufzug mit Treppenhaus wird auf Geschoßhöhe über die Erdauffüllung geführt und wird mit einem Fußweg mit dem Weg bei der Kirche verbunden.

Das Parkhaus könnte auch von den Stadtwerken erstellt und finanziert werden.

Nach Abzug einer Fläche von 26 x 51 m = 1.326 qm für Gewerbe- und Wohnfläche bleibt die gesamte übrige Fläche des Parkplatzes und die zusätzlichen Parkplätze im Parkhaus für die Kurzparker erhalten und stehen voll z.B. für das Peter-und-Paul-Fest zur Verfügung.

Die abgetrennte Fläche von 1.326 qm wird in eine südliche Hälfte von 585 qm für gewerbliche Fläche und eine nördliche Hälfte mit 741 qm für Wohnzwecke genutzt. Im südlichen Teil wird im EG eine öffentliche Stadtbücherei mit ca. 380 qm samt Eingang und in der östlichen Hälfte des ersten OG ebenfalls in Ergänzung zum EG eine Stadtbücherei mit 190 qm und in der westlichen Hälfte eine Arztpraxis eingerichtet. In den darüber liegenden Geschossen werden jeweils zwei Arztpraxen mit zusammen 180 qm untergebracht. Die Zahl der Arztpraxen hängt von den städtebaulichen Richtlinien ab.

Im nördlichen Teil werden im UG die notwendigen Nebenräume für die Wohnungen und in den darüber liegenden Geschossen je vier Wohnungen mit Treppenhaus und Aufzug untergebracht. Die Zahl der Geschosse hängt ebenfalls von den städtebaulichen Richtlinien ab.

Mit den beschriebenen Maßnahmen werden alle Bedingungen des Bebauungsplanes erfüllt, ohne dass zusätzliche Parkplätze geopfert werden müssen. Damit werden die Auflagen der Vereinigung Alt – Brettheim (VAB) erfüllt, den gesamten Parkplatz für das „Peter-und-Paul-Fest“ zu erhalten.

Der Sporgassenparkplatz ist jetzt schon regelmäßig überfüllt und steht bei einer Bebauung laut „Version B“ nicht mehr zur Verfügung.

Dabei sollte ein Konzept zum Parken, Feiern und einer Verbesserung der innenstädtischen Lebensqualität gleichzeitig möglich sein.

Es stellt sich also nur noch die Frage, ob das Sporgassengelände gemäß „Variante B“ umgebaut oder ob die neugeschafften Parkplätze weitgehend erhalten bleiben sollten.

Zur Beantwortung dieser Frage wäre ein Vergleich zwischen dem vorgelegten städtebaulichen Konzept „Variante B“ und einer abgespeckten Version laut meiner Version sinnvoll. Ich stelle daher folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge in einer öffentlichen Sitzung die beiden Entwürfe miteinander vergleichen und sich dann für eine Version entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Pfaus

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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