Gerichtsurteil ist kein Angriff auf Demokratie: Leserbrief zum Artikel OB-Wahl vom 24. Oktober in der Brettener Woche

Leserbrief zum Artikel OB-Wahl vom 24. Oktober in der Brettener Woche.

Äußerst bedenklich finde ich die Äußerungen der Herren Hans-Georg Müller und Aaron Treut, nachdem sie mit ihrer Anfechtungsklage gegen die Brettener Oberbürgermeisterwahl vor Gericht unterlegen sind. Der Kläger Hans-Georg Müller spricht von einem „Frontalangriff auf die Demokratie”. Mit anderen Worten heißt das: Wenn ich mit meiner Klage keinen Erfolg habe, dann ist die Demokratie in Gefahr. Der Ex-OB-Kandidat Aaron Treut meint: „Ich dachte, dass in einer Demokratie Gesetz und Ordnung gelten.” Mit anderen Worten: Nach diesem Gerichtsurteil herrschen Gesetz und Ordnung nicht mehr. Wissen die Herren eigentlich, was sie da sagen?

Der Kläger hat sein gutes Recht wahrgenommen, gegen eine für falsch gehaltene Behördenentscheidung juristisch vorzugehen. Die Enttäuschung über das Scheitern der Klage gibt ihm aber keinen Grund, unsere Rechtsinstitutionen in Zweifel zu ziehen und zu verunglimpfen. Auch wenn sich ein Bürger in seinem subjektiven Rechtsempfinden gestört fühlt, beweist das nicht, dass unser Rechtssystem nicht funktioniert oder gar, dass „Unrecht” herrscht. Ich frage mich, ob Müller und Treut diese Sätze nur so gedankenlos dahingesagt haben oder, ob sie sich einreihen wollen in die Front der populistischen Demokratieverächter, die derzeit lautstark durch die Lande ziehen. Bevor sie sich noch weiter verrennen, mögen sie einmal still darüber nachdenken, in was für einem Land sie leben und welche fundamentalen Freiheiten und Sicherheiten sie in Deutschland genießen. Und hier darf man auch mal ungestraft über ein missliebiges Gerichtsurteil schimpfen.

Gerhard Junge-Lampart
Bretten

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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