Fünf aufmerksame Bürgerinnen und Bürger von Polizei geehrt

Der Leiter des Polizeireviers Bretten, Bernhard Brenner, empfing Ehepaar Dennis und Sonja Bratschke sowie Eveline und Matthias Habermann (von links).
  • Der Leiter des Polizeireviers Bretten, Bernhard Brenner, empfing Ehepaar Dennis und Sonja Bratschke sowie Eveline und Matthias Habermann (von links).
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Weil sie aufmerksam beobachteten, konnten Einbrecher bereits kurze Zeit nach ihrer Tat von der Polizei gefasst werden. Dafür wurden fünf aufmerksame Bürgerinnen und Bürger auf dem Polizeirevier Bretten geehrt.

Bretten. (wh) Als Dennis Bratschke an einem Freitagmorgen im Februar aus dem Fenster seines Hauses in der Weißhofer Straße sieht, traut er seinen Augen kaum: Jemand macht sich an der Terrassentür seines Nachbarn zu schaffen. Kurzentschlossen sagt er einen privaten Termin ab, um die Situation zu beobachten und tut dann genau das Richtige: Er ruft die Polizei.

Genau wie Dennis Bratschke und seine Frau Sonja wurden nun auch das Ehepaar Eveline und Matthias Habermann sowie Anke Kloss für ihre Zivilcourage vom Karlsruher Polizeipräsidenten Günther Freisleben geehrt. Alle Fünf trugen durch aufmerksames Beobachten und ein frühzeitiges Informieren der Polizei dazu bei, dass sechs Einbrecher gefasst wurden.

Stellvertretend überreichten der Brettener Polizeirevierleiter Bernhard Brenner und Alexander Ebert, Leiter des Kriminalkommissariats Bruchsal, ein Dankesschreiben und ein kleines Präsent in Form eines Frühstücks-Gutscheins an die Geehrten.

Einbrüche am helllichten Tage

Die fünf aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger haben sich vorbildlich verhalten, das stellte Bernhard Brenner deutlich heraus. Noch bevor die Polizei, vom Ehepaar Bratschke alarmiert, am Tatort eintraf, flohen die Einbrecher vom Nachbargrundstück und sprangen direkt in eine einfahrende Stadtbahn, nachdem sie sich an den wirksamen Sicherheitsvorkehrungen an der Terrassentür die Zähne ausgebissen hatten.

Doch dank der guten Personenbeschreibung von Dennis und Sonja Bratschke konnten bereits am Bahnhof Bretten zwei der Täter, darunter ein 16-Jähriger, dingfest gemacht werden. Der dritte, Komplize wurde nachträglich ermittelt. Die Polizei schließt nicht aus, dass die Täter aus Bosnien und Herzegowina Mitglied einer professionellen Einbrecherbande sind. Die zwei erwachsenen Täter sitzen nun in U-Haft. Einer von ihnen hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland und zeitweise in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt. Derzeit liegt ein Abschiebebefehl gegen ihn vor.

Eine ähnliche Geschichte erlebte das Ehepaar Eveline und Matthias Habermann: Beide bemerkten Anfang März – Eveline Habermann bereitete gerade das Mittagessen zu – bei ihren Nachbarn in der Albert-Einstein-Straße zwei verdächtige Männer, die klingelten, durch die Fenster sahen und um das Haus herum liefen. Als sie schließlich mit einem Rucksack und einer Tasche bepackt wieder auftauchten, rief Eveline Bratschke die Polizei und erhaschte noch schnell einen Blick auf das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs, während Matthias Habermann die Täter kurzerhand mit dem Handy filmte. „Das ist ein sehr aussagekräftiger Beweis“, betonte der Brettener Revierleiter.

Dank der sofort eingeleiteten Fahndung, an der auch ein Hubschrauber beteiligt war, konnte der Wagen in Walzbachtal-Jöhlingen aufgefunden werden. Hier war Anke Kloss zur richtigen Zeit am richtigen Ort, um die flüchtenden Täter zu beobachten und gab der Polizei den entscheidenden Hinweis, der nur wenig später zur Festnahme der drei Einbrecher führte. Einer konnte durch die Hundestaffel gestellt und die beiden anderen in einem Imbiss-Laden aufgegriffen werden. „Die Polizei hatte unsere Befragung noch nicht beendet, da kam schon die Nachricht, dass die Täter gefasst wurden“, berichtete das Ehepaar Habermann. Das Diebesgut konnte zurückgegeben werden. Die aus Rumänien stammenden 31-, 39-, und 52-jährigen Männer sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Einbrecher werden häufig nur dank Zeugen gefasst

Nach den Worten des Brettener Revierleiters ist der Wohnungseinbruch „ein Deliktbereich, der die Polizei seit zwei bis drei Jahren massiv beschäftigt.“ Durchschlagenden Erfolg verzeichne die Polizei bei ihrer Arbeit jedoch noch nicht: „Die Aufklärungsrate ist uns noch zu gering“, so Brenner.

Da ein Einbruch in das eigene Haus oder die eigene Wohnung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Opfer darstelle, steige auch das subjektive Unsicherheitsempfinden. „Jeder kennt jemanden, bei dem schon einmal eingebrochen wurde. Bei 40 bis 50 Einbrüchen im Jahr in Bretten ist die Wahrscheinlichkeit, selbst Opfer zu werden, allerdings noch sehr gering“, meint Bernhard Brenner. „Die Täter gehen sehr professionell vor“, ergänzt Alexander Ebert. Sehr selten seien konkrete Spuren zu finden. Darum seien auch die Zeugenaussagen bei der Aufdeckung von Einbrüchen so wichtig.
Darum fordert Brenner die Bürgerinnen und Bürger auf, sich auch in kleinen Verdachtsfällen bei der Polizei zu melden. Man solle keine Scheu haben, die Nummer 110 zu wählen. „Lieber einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig“, stimmte Alexander Ebert zu.

„Für einen Polizisten gibt es nichts Schöneres, als einen Täter auf frischer Tat zu ertappen“, fasste der stellvertretende Revierleiter Ulrich Kritzer zusammen. Dafür, so ein Fazit der Polizei, seien die Ordnungshüter auf die Mithilfe von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Man solle allerdings nicht auf sich aufmerksam machen und so die Täter verscheuchen. Auch beim Gebrauch des „Jedermannsrechts“ nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung, das Bürgern erlaubt, auf frischer Tat ertappte Täter festzuhalten, bis die Polizei eintrifft, sollte man vorsichtig sein, da man die Gewaltbereitschaft seines Gegenübers schwer einschätzen könne.

Info

Hier geht es zum Paragrafen 127 der Strafprozessordnung

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127, Abs. 1
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Autor:

Wiebke Hagemann aus Bretten

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