Bretten: Auflösungsvertrag für Ex-Pressesprecher

Im Streit um die Kündigung des Pressesprechers Markus Klohr gab es eine gütliche Einigung. | Foto: privat
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Die Entlassung des Pressprechers der Stadt Bretten und Persönlichen Referenten von Oberbürgermeister Martin Wolff, Markus Klohr, hat in den vergangenen Tagen die Berichterstattung bestimmt. Nun kam es zu einer gütlichen Einigung.

Bretten (swiz) Die Entlassung des Pressprechers der Stadt Bretten und Persönlichen Referenten von Oberbürgermeister Martin Wolff, Markus Klohr, hat in den vergangenen Tagen die Berichterstattung bestimmt (wir berichteten hier und hier). Nun hat es eine gütliche Einigung gegeben. So haben sich der Gemeinderat und Wolff auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. "Um die Härte abzumildern, wurde gemeinsam entschieden, Herrn Klohr einen Auflösungsvertrag zum 31. Mai 2017 mit einer Abfindung anzubieten, den er heute, am 17. Mai, annahm", heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Keine gemeinsame Basis mehr

Nach Informationen der Brettener Woche soll der Ex-Pressesprecher 1,5 Monatsgehälter als Abfindung erhalten. Klohr war am 10. Mai nach nur sechs Monaten im Amt von Wolff per Eilentscheidung gefeuert worden. „Herr Klohr konnte und wollte für eine weitere Beschäftigung kein klares Bekenntnis zur Tätigkeit bei der Stadt abgeben. Für eine zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit war daher leider keine Basis mehr gegeben“, hatte der OB damals den Rauswurf begründet. Und weiter: "Ich habe Herrn Klohr explizit gefragt, ob ich auch weiterhin uneingeschränkt mit ihm planen kann. Er hat geantwortet 'Nein'."

Eilentscheidung war Irrtum

Klohr sieht dies anders und erklärte: „Ich hatte einen Arbeitsvertrag bei der Stadt und den hätte ich sehr gerne weiterhin erfüllt.“ Auch den Vorwurf des fehlenden Bekenntnisses kann Klohr nicht verstehen: „Es ist mir ein Rätsel, welches Bekenntnis Herr Wolff von mir erwartet hätte.“ Die Kündigung per Eilentscheidung hat Wolff inzwischen als Fehler eingeräumt. "Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung ging ich irrtümlicherweise davon aus, dass eine Eilentscheidung zulässig ist", so Wolff.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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