Gültigkeit der OB-Wahl in Bretten: Gericht verhandelt am 19. Oktober um 9.30 Uhr

Die mündliche Verhandlung zur Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl in Bretten wird am 19. Oktober, um 9.30 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 beginnen. | Foto: WikiCommons,  Andreas Praefcke
  • Die mündliche Verhandlung zur Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl in Bretten wird am 19. Oktober, um 9.30 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 beginnen.
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Die mündliche Verhandlung zur Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl in Bretten wird am 19. Oktober, um 9.30 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 1 beginnen. 

Bretten/Karlsruhe (kn) Die mündliche Verhandlung zur Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl in Bretten wird am 19. Oktober um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, Hildapromenade 1, Sitzungssaal I beginnen. Das Gericht hat jetzt in einer Erklärung die Regelungen für die Verhandlung bekanntgegeben. So erhalten Zuhörer wie auch Medienvertreter 30 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal. Dort stehen dann insgesamt 47 Sitzplätze zur Verfügung.

Einlass nach Reihenfolge des Eintreffens

Der Einlass erfolgt laut Gericht nach der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Sitzungssaal. Sobald die zur Verfügung stehenden Sitzplätze erschöpft sind, wird Zuhörern der weitere Einlass nicht mehr gestattet.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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