Mehrere Länder wollen Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht

Justizminister Guido Wolf (CDU) unterstützt eine Initiative mehrerer Bundesländer zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung während Gerichtsverhandlungen.

Stuttgart (dpa/lsw) Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schlagen vor, dass sich die Justizminister bei ihrer Konferenz von diesem Mittwoch an im thüringischen Eisenach für eine gesetzliche Regelung aussprechen. Damit dürften alle Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal während der Verhandlung ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte.

"Wie soll der Richter die Identität einer Zeugin mit Burka feststellen?"

«Die Sinnhaftigkeit eines Verbots der Gesichtsverhüllung für die Verfahrensbeteiligten und damit auch Parteien, Zeugen, Sachverständige oder Rechtsanwälte liegt auf der Hand», sagte Wolf. «Wie soll zum Beispiel der Richter die Identität einer Zeugin mit Burka feststellen? Und wie soll der Richter Mimik und Reaktionen auf die übrigen Beteiligten deuten können, wenn er sich einer Vollverschleierten gegenüber sieht?» Zugleich müsse es von dem Verbot eng beschränkte Ausnahmen geben - etwa für verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen, die für Polizei oder Geheimdienst arbeiten und in Fällen schwerer Kriminalität vor Gericht als Zeuge erscheinen.

Es geht dabei um die vollständige Gesichtsverhüllung, etwa durch eine Burka. Die schwarz-rote Koalition im Bund hat bereits in ihrem Vertrag festgelegt, ein entsprechendes Verbot der Gesichtsverhüllung im Gericht zu erlassen, wenn es zur Feststellung der Identität oder zur Beurteilung der Aussage notwendig ist, dass das Gesicht zu sehen ist. Für Berufsrichter, Beamte und Rechtsreferendare gibt es so ein Verbot nach Angaben des Justizministeriums bereits - nicht aber für ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige, Anwälte und Zuhörer.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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