Menschen mit Betreuung können bei Kommunalwahl wählen 

Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben.  | Foto: Fotolia, Anton Sokolov
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Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben. 

Stuttgart (dpa/lsw) Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen. Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich entschieden, dass dieser pauschale Ausschluss nicht rechtens ist.

Übergangsregelung

Beim nun beschlossenen Gesetz handelt es sich um eine Übergangsregelung. Es soll gelten, bis der von den Karlsruher Richtern monierte Passus im Bundeswahlrecht überarbeitet ist. Dies muss bis zum Herbst 2021 passieren. Danach will Baden-Württemberg sein Landtags- und Kommunalwahlrecht entsprechend anpassen. Bis dahin sollen betreute Menschen mit Behinderung auch an Bürgermeisterwahlen und an Abstimmungen auf Gemeindeebene teilnehmen dürfen.

Nach Angaben der Grünen-Landtagsfraktion profitieren im Südwesten rund 5900 Menschen von dem Gesetz. Die oppositionelle SPD kritisierte, dass es jetzt nur eine Übergangsregel gibt. Die Betroffenen bräuchten dauerhaft ein Wahlrecht.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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