Mit Geldspritze gegen Ladenschließungen: Brettener Gemeinderat verlängert Förderprogramm Einzelhandel

Auch in der Weißhofer Straße in Bretten hat sich das Förderprogramm Einzelhandel positiv ausgewirkt. Foto: ch
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Der Brettener Gemeinderat hat das seit 2016 bestehende Förderprogramm Einzelhandel um weitere drei Jahre verlängert.

BRETTEN (ch) Geschäftsaufgaben, jahrelange Leerstände, Verarmung des Angebots – damit das nicht um sich greift und am besten gar nicht erst passiert, unterstützt die Stadt Bretten seit drei Jahren den in der Innenstadt ansässigen Einzelhandel mit einem speziellen Förderprogramm. Kurz bevor die dreijährige Testphase zum Jahresende ausgelaufen wäre, hat der Gemeinderat gestern beschlossen, das Programm um weitere drei Jahre zu verlängern.

Anreize für Neueröffnung oder Fortführung

Ziel ist es, Anreize für die Neueröffnung oder die Fortführung von Geschäften in der Innenstadt zu schaffen. So hatte es der Gemeinderat im Mai 2016 in den Richtlinien für das Förderprogramm Einzelhandel beschlossen. Damals hatte sich die Zahl der Leerstände sprunghaft erhöht – mit der Folge, dass auch bei umliegenden Geschäften die Besucher-, Kunden- und Umsatzzahlen zurückgingen und die Attraktivität der Innenstadt insgesamt Schaden zu nehmen drohte. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, hat sich das Förderprogramm laut Stadtverwaltung als wirksames Instrument erwiesen.

Wichtiges Argument bei Standortwahl

Wie aus den vom Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vorgelegten Zahlen hervorgeht, wurden seit 2016 insgesamt 15 Anträge auf Förderung gestellt. Davon hat das Amt 13 bewilligt. Unter diesen Bewilligungen waren sieben Neueröffnungen, durch die zum einen Leerstand in der Innenstadt beseitigt und zum anderen die Vielfalt des vorhandenen Warenangebots gesteigert wurde. Insbesondere für Ladeninhaber, die ihr Geschäft neu eröffneten, sei der Zuschuss aus dem Förderprogramm ein wichtiges Argument bei der Standortwahl gewesen, teilt das Amt mit.

Über 86.000 Euro ausgezahlt

Außerdem sei bei sechs Läden deren Fortführung gefördert und somit ihr Fortbestand gesichert worden, heißt es. Von diesen sechs hätten drei Läden ihren Standort beibehalten, die drei anderen seien an einen anderen Standort innerhalb der zentralen Einkaufszone umgezogen. Der jährlich ausgezahlte Zuschuss richtete sich nach der Verkaufsfläche, die zwischen 1.500 Euro für bis zu 50 Quadratmeter und maximal 4.000 Euro für über 200 Quadratmeter Verkaufsfläche variierte. Gewährt wird der Zuschuss für maximal drei Jahre nach Eröffnung oder Fortführung. Der seit 2016 ausgezahlte Gesamtbetrag beläuft sich auf 86.300 Euro.

Lob und Kritik

Die Einschätzung der Stadtverwaltung, dass sich das Programm positiv auswirkt, wurde von den Fraktionssprechern geteilt. Mehrere Eigentümer hätten in ihre Immobilien investiert und diese modernisiert oder die Verkaufsflächen neu strukturiert, heißt es in der Sitzungsvorlage. Gernot Fritz (FWV) merkte gleichwohl kritisch an, ihm sei „nicht klar, warum es eine Förderung für jemand gibt, der von einer 1a-Lage in eine andere 1a-Lage wechselt und sich damit seinen Umzug bezahlen lässt.“ Ute Kratzmeier (Grüne) kann sich vorstellen, mit dem Programm auch neue Ladenformen und den Trend zu mehr Regionalität zu unterstützen. Dagegen vermisste Aaron Treut (CDU) wieder einmal die Ortsteile, in denen immerhin die Hälfte aller Brettener wohnt. Auch dort müssten Anreize geschaffen werden, um die Schließung von Läden abzuwenden, mahnte Treut. Dennoch fiel die Entscheidung zur Verlängerung einstimmig.

Mehr zum Einzelhandel lesen Sie auf unserer Themenseite

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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