Oberbürgermeister-Wahl in Bretten: Anfechter beschreitet den Klageweg

Die Kandidaten bei der Neuwahl zum Brettener Oberbürgermeister.
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Die nächste Runde im Rechtsstreit um die Oberbürgermeister-Wahl in Bretten ist eingeläutet. Der Brettener Klaus-Georg Müller wird, unterstützt durch eine Bürgerinitiative, gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Gültigkeit der Wahl vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagen.

Bretten (kn) Die nächste Runde im Rechtsstreit um die Oberbürgermeister-Wahl in Bretten ist eingeläutet. Der Brettener Klaus-Georg Müller wird, unterstützt durch eine Bürgerinitiative, gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe zur Gültigkeit der Wahl vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagen. Das hat sein Rechtsanwalt, der ehemalige Pforzheimer Oberbürgermeister Joachim Becker, nun in einer Presseerklärung mitgeteilt. Das RP hatte mit seiner Entscheidung vom 2. März den Einspruch Müllers gegen die Oberbürgermeisterwahlen in Bretten zurückgewiesen (wir berichteten).

"Keine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung"

Laut Becker hat das RP bei der Überprüfung der Oberbürgermeisterwahlen in Bretten festgestellt, „dass wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit gegen eine wesentliche Vorschrift über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses verstoßen worden sei. Dieser Verstoß sei jedoch unbeachtlich, weil er das Wahlergebnis nicht beeinflusst habe.” Der Amtsinhaber, Oberbürgermeister Martin Wolff hatte nach dem amtlichen Ergebnis der Wahl mit einem Vorsprung von zwölf Stimmen gewonnen. Müller hatte die Anfechtung zudem auch damit begründet, dass Wolff bezüglich der Causa Altenheim des Caritasverbandes seine Neutralität verletzt und damit die Chancengleichheit aller Mitbewerber beeinträchtigt habe. Das Regierungspräsidium hatte wiederum erklärt, eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber habe nicht stattgefunden.

"Beitrag zur Klärung der Legitimität des Wahlergebnisses"

Besonders diese Wertungsfrage soll, so Rechtsanwalt Becker, durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe überprüft werden. „Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass ein unabhängiges Gericht die Wertung des Regierungspräsidiums überprüft. Dies ist auch ein Beitrag zur Klärung der Legitimität des Wahlergebnisses vom 3. Dezember”, erklärt Müller abschließend. OB Wolf erklärte gegenüber der Brettener Woche, das Rechtssystem gebe diese Klage natürlich her und „ich muss mich damit abfinden”. Es sei allerdings „ein starkes Stück, dass man acht Mitarbeitern des Rathauses durch diese Klage gemeinschaftlichen Wahlbetrug vorwirft”. Auch den Vorwurf, Wolff habe in der Causa Altenheim des Caritasverbandes seine Neutralität verletzt und damit die Chancengleichheit aller Mitbewerber beeinträchtigt, wehrt der Amtsinhaber entschieden ab. „Das war damals ganz normales Gemeinderatsgeschäft. Der Rat hat damals eindeutig entschieden, den Punkt Umwidmung des Mellert/Fibron-Areals auf der Tagesordnung zu belassen.”

"Bedauerlich, dass der Schwebezustand weiter anhält"

Der Wahlleiter bei der Brettener OB-Wahl, Michael Nöltner, sieht von der Klage vor allem eine negative Wirkung auf die Stadt ausgehen. „Ich halte es für bedauerlich, dass der Schwebezustand weiter anhält. Mir wäre es lieber gewesen, wenn wir jetzt Rechtssicherheit hätten.” Die Vorwürfe der Wahlmanipulation weise er entschieden zurück. „Ich stelle mich außerdem voll und ganz vor meine Mitarbeiter und die ehrenamtlichen Wahlhelfer. Wir mussten damals ganz kurzfristig entscheiden und hatten uns auch beim Regierungspräsidium nach dem richtigen Prozedere erkundigt.”

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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