Caritas-Zukunft entscheidet sich im Brettener Gemeinderat

Um das Altenheim St. Laurentius gibt es derzeit viele Diskussionen.
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  • hochgeladen von Christian Schweizer

Vier Fragen zum geplanten Alten- und Pflegeheim der Caritas an Oberbürgermeister Martin Wolff.

Herr Wolff, ist es richtig, dass das Mellert/Fibron-Areal derzeit als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist und deshalb die Caritas, nach dem heutigen Planungsstand, dort kein Alten- und Pflegeheim bauen darf?
Das ist richtig, derzeit besteht dort kein Baurecht für die Caritas. Allerdings wurde vom Gemeinderat am 21. Juni 2016 ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung dieses Bebauungsplans einstimmig beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde dahingehend bereits 2004 geändert. Die Änderung des Bebauungsplans sollte eine logische Folge sein. Sollte das Gebiet zuerst als Mischgebiet ausgewiesen werden, gibt es nun seit Juni 2017 die Option, das Areal in ein Urbanes Gebiet umzuwidmen. Die Tendenz geht auch ganz klar in Richtung dieses Urbanen Gebiets.

Der Gemeinderat könnte das komplette Caritas-Projekt durch eine Ablehnung des geänderten Bebauungsplan-Vorentwurfs aber noch kippen?
Ich werde diesen Vorentwurf im September oder Oktober in den Gemeinderat einbringen. Sollte dann eine Mehrheit im Gemeinderat gegen die Umwidmung des Gebiets in ein Mischgebiet oder Urbanes Gebiet sein, wäre das Projekt gescheitert. Vor dieser Ablehnung und ihren Folgen für die katholische Altenpflege in Bretten warne ich jedoch ausdrücklich.

Welche vertraglichen Zusagen für den Bau des katholischen Alten- und Pflegeheims hat die Caritas von der städtischen Kommunalbau GmbH konkret erhalten?
Von Seiten der Kommunalbau GmbH gab es für die Caritas bisher noch keinerlei vertragliche Zusagen für den Bau des Alten- und Pflegeheims auf dem Mellert/Fibron-Areal. Vielmehr wird gerade der Erbbaurechtsvertrag ausformuliert. Dieser wird dann natürlich auch die Klausel erhalten, dass er nur dann in Kraft tritt, wenn sämtliche rechtlichen Vorgaben für eine Bebauung auf dem Mellert/Fibron-Areal erfüllt sind.

Für den Abriss des früheren Industriegebiets Mellert/Fibron und dessen Entwicklung für eine andere Nutzung gab es ja hohe Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Besteht die Gefahr, dass diese Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen, wenn das Gebiet nun in ein Mischgebiet oder Urbanes Gebiet umgewidmet wird?
Das kann ich mit einem klaren 'Nein' beantworten. Diese Zuschüsse gab es ja, um das Gebiet für eine andere Nutzung freizuräumen. Das Gebiet ist längst abgerechnet, und es müssen auch bei einer Umwidmung keinerlei Zuschüsse an das Land zurückgezahlt werden.

Die Fragen stellte Redaktionsleiter Christian Schweizer

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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