Messgeräte für Wasser und Wärme

Ob ein Gerät noch geeicht ist, lässt sich einfach kontrollieren. Es gibt verschiedene Eichkennzeichnungen, auf denen jeweils eine Jahreszahl vermerkt ist. Sie gibt an, wann das Gerät zuletzt geeicht wurde. Grafik: Minol/akz-o
  • Ob ein Gerät noch geeicht ist, lässt sich einfach kontrollieren. Es gibt verschiedene Eichkennzeichnungen, auf denen jeweils eine Jahreszahl vermerkt ist. Sie gibt an, wann das Gerät zuletzt geeicht wurde. Grafik: Minol/akz-o
  • hochgeladen von Kraichgau News Ratgeber

Lieber eichen als zahlen

(akz-o) Messgeräte für Wasser und Wärme müssen geeicht sein. Verantwortlich ist der Vermieter. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Es gibt aber eine einfache Lösung.
Warmwasser, Kaltwasser und der Wärmeverbrauch werden im Haushalt zuverlässig über Messgeräte erfasst – wenn diese Geräte genau arbeiten. Um das sicherzustellen, sieht das Gesetz eine Eichpflicht vor. Weil manche Geräte durch Schmutz- und Kalkablagerungen mit der Zeit ungenauer werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder gegen neue geeichte Geräte ausgetauscht werden. Für Wärmezähler und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre überprüft werden.
„Wann das Gerät zuletzt geeicht wurde, lässt sich direkt von der Eichkennzeichnung auf den Geräten ablesen. Eigentümer oder Verwalter sollten regelmäßig überprüfen, ob die Eichfrist abgelaufen oder die Eichkennzeichnung beschädigt ist. Dann darf das Gerät oder der Zähler nicht mehr für Abrechnungszwecke verwendet werden“, erklärt Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Messdienstleister Minol. Mieter haben in diesem Fall das Recht, die Abrechnung abzulehnen. Der Vermieter muss stattdessen eine ersatzweise Pauschalabrechnung stellen, die der Mieter dann um 15 Prozent kürzen darf. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes kann die Behörde ein Bußgeld verhängen – erfahrungsgemäß bis zu 300 Euro pro Messgerät. Zur Eichpflicht gehört außerdem, dass seit dem 1. Januar 2015 alle neuen oder erneuerten Messgeräte bei den zuständigen Eichbehörden angezeigt werden müssen.

Miete als Königsweg

Wer sich den Aufwand ersparen will, für den gibt es eine einfache und wirtschaftliche Lösung, allen Vorschriften gerecht zu werden: die Miete der Messgeräte bei einem professionellen Mess- und Abrechnungsdienstleister. Minol bietet einen umfassenden Service für Vermieter und Verwalter. Dieser umfasst die Überwachung aller Eichfristen und sonstiger gesetzlicher Vorhaben, den Austausch ungeeichter Geräte sowie die vorgeschriebene Anmeldung der Messgeräte bei der Eichbehörde.
Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile: Es fallen zum Beispiel keine Investitionskosten für die Geräteausstattung an. Die Messtechnik ist immer auf dem aktuellen Stand, defekte Geräte tauscht Minol ohne Mehrkosten automatisch aus. Damit ist der Eigentümer immer auf der sicheren Seite. Und der Mieter kann sich sicher sein, dass seine Heizkostenabrechnung ganz genau stimmt.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.