Praktische Tipps bei Trennung und Scheidung

Achtung beim Unterhalt!
Viele Ehepartner glauben, dass Unterhalt automatisch ab der Trennung gezahlt werden muss?
Irrtum! Zahlungspflichtig ist ein Ehepartner erst ab dem Zeitpunkt, an dem er zur Zahlung eines bestimmten Betrages oder zur Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch Aufforderungsschreiben aufgefordert worden ist.

Aufpassen auch bei gemeinsam unterzeichneten Mietverträgen!
Viele Ehepartner denken, mit dem Auszug aus der Wohnung sind sie auch aus dem Mietvertrag raus?
Irrtum! Solange der Mietvertrag nicht wirksam aufgehoben oder geändert worden ist, kann der Vermieter auch von Ihnen die Miete verlangen. Selbst dann, wenn Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Eine Kündigung von Ihnen allein, also ohne den Ehepartner, nützt in den meisten Fällen nichts.

Vorsicht bei gemeinsamen Versicherungen
Wichtig ist, dass auch immer alle Versicherungsverträge, z. B. Lebensversicherungen oder Rechtschutzversicherungen, die in der Vergangenheit allein oder zusammen mit dem Ehe-partner abgeschlossen wurden, überprüft werden.

Zahlt die Krankenkasse auch in Zukunft?
Im Prinzip ja! Sind Sie selbst krankenversichert, ändert sich durch eine Trennung nichts. Sind Sie aber bei Ihrem Ehepartner mitversichert, so entfällt mit der Scheidung dieser Versi-cherungsschutz.
Familienanwälte sind daher für Sie die ersten Ansprechpartner, wenn eine Trennung ansteht, damit gerade diese Fragen abgeklärt und geregelt werden.

Quelle: Angelo Li Puma, Rechtsanwalt und Mediator, Anja Riedle, Rechtsanwältin

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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