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Risikovorsorge

Foto: Geber86/istockphoto.com/DELA/akz-o
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Familien-Schutz für Paare mit und ohne Trauschein

(akz-o) Wer in einer Partnerschaft oder in einer Familie mit Kindern zusammenlebt, trägt über den eigenen Tod hinaus Verantwortung. Die Vorsorgeexperten der DELA weisen auf einige Punkte hin, auf die gerade Paare und Familien ohne Trauschein achten sollten.

1. Unverheiratete Partner: Kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente
Was vielen Menschen nicht bekannt ist – in Deutschland haben nicht verheiratete Paare nicht den gleichen gesetzlichen Status wie verheiratete Paare. Verstirbt einer der beiden unverheirateten Partner, steht dem anderen keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente zu.

2. Versorgungslücke bei verwaisten Kindern vorbeugen
Zwar erhalten Kinder aus nicht ehelichen Lebensgemeinschaften eine Waisenrente. Der durchschnittliche Zahlbetrag von rund 160 Euro je Halbwaise schließt aber die Einkommens- und Versorgungslücke, die durch den Tod eines Elternteils entsteht, in der Regel bei Weitem nicht.

3. Bei Risikolebensversicherung auf richtige Vertragsgestaltung achten
Ob bei unverheirateten Paaren die Leistung aus einer Risikolebensversicherung erbschaftssteuerfrei bleibt, hängt auch von der Vertragsgestaltung ab. Daher ist es sinnvoll, diese Versicherung „über Kreuz“ abzuschließen. Dabei ist jeder Partner selbst Versicherungsnehmer und zahlt Beiträge für seine eigene Absicherung, indem er eine Risikolebensversicherung auf das Leben seines Partners abschließt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dela.de.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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