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Unfallflucht nach Parkrempler

txn. Schlechte Sicht und zu wenig Platz zum Rangieren: Beim Ein- oder Ausparken können andere Fahrzeuge unbeabsichtigt beschädigt werden.  Foto: bertys30/Fotolia/Itzehoer
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txn. Sie geschehen unbeabsichtigt und verursachen meist nur kleine Lackkratzer oder minimale Beulen: Parkrempler. Was viele jedoch nicht wissen: Auch wer nach einem scheinbar harmlosen Rempler einfach davonfährt, macht sich strafbar, denn er begeht Fahrerflucht. Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen rät dann zu folgendem: „Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, denn es besteht die sogenannte Wartepflicht. Diese beträgt 30 Minuten. Wer sich früher vom Ort des Geschehens entfernt, dem drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder der Verlust des Versicherungsschutzes.“ Taucht der Fahrer des beschädigten Wagens innerhalb dieser halben Stunde nicht auf, muss der Verursacher den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Nachdem er Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie den Standort des fremden Fahrzeugs genannt hat, ist er rechtlich auf der sicheren Seite und darf ruhigen Gewissens weiterfahren.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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