Landkreis auch 2015 BSE-, TSE- und Trichinenfrei

Das Amt für Veterinärwesen hat seinen Bericht zur Fleischhygiene 2015 vorgestellt. Mit einem positiven Ergebnis.

Landkreis Karlsruhe (pm) Wer im Landkreis Karlsruhe gerne mal zu einem Steak oder einer Wurst greift, der kann dies auch weiterhin mit einem guten Gewissen tun. Dies geht aus dem Jahresbericht Fleischhygiene 2015 des Amts für Veterinärwesen hervor, der von den sieben amtlichen Tierärzten sowie drei amtlichen Fachassistenten zusammengestellt wird. So wurden im vergangenen Jahr bei insgesamt 17.264 Schlachttieren Fleischuntersuchungen vorgenommen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Diese Proben unterteilen sich in Proben von 2.333 Rindern, 14.700 Schweinen, 207 Schafen und 24 Ziegen aus den gewerblichen Schlachtbetrieben im Landkreis Karlsruhe. Außerdem wurden 184 Rinder, 309 Schweine, 207 Schafe und 25 Ziegen, die im Rahmen von Hausschlachtungen zur amtlichen Untersuchung angemeldet worden sind, untersucht. Die Gesamtzahl der gewerblichen und Hausschlachtungen im Jahr 2015 bewegt sich damit auf dem Niveau des Vorjahres, so das Amt.

Deutlich mehr Proben bei Wild

In den zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieben des Landkreises wurden 1.053 Reh- und Rotwild sowie Damm- und Schwarzwildproben geprüft. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung von 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei 17 Rindern wurde im ersten Quartal 2015 zudem der bis zum 31. März gesetzlich vorgeschriebene BSE-Test durchgeführt. Alle Testergebnisse waren negativ. In Folge der EU-Einstufung Deutschlands als Land mit vernachlässigbarem Risiko, wurde die BSE-Untersuchungspflicht für gesund geschlachtete Rinder ab April 2015 dann auch abgeschafft. Ähnlich wie BSE bei Rindern, können Schafe und Ziegen an TSE (Transmissible Spongiforme Enzophalopathie) erkranken. Deshalb haben die Veterinäre 2015 bei neun Schafen Hirnproben entnommen. Auch hier waren alle Proben negativ. Untersucht wurden darüber hinaus auch 3.630 Wildschweine auf Trichinenbefall. Das waren 20 Prozent mehr als noch im Jahr 2014. Alle untersuchten Tiere waren trichinenfrei.

Bußgeldverfahren gegen unhygienische Betriebe

Daneben hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung auch 186 Betriebskontrollen im Zuge der Lebensmittelhygieneüberwachung abgehalten. Beanstandungen bei diesen Betrieben führten dazu, dass in 38 Fällen behördliche Anordnungen erlassen werden mussten. In neun Fällen mussten die Maßnahmen mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Bei den Anordnungen ging es in der Regel um die Abstellung von baulichen Mängeln in den Betrieben, aber auch um Mängel in der Prozesshygiene. Außerdem wurde aufgrund von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in 2015 in 19 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bußgeldrechtlich geahndet werden schwerwiegende Mängel in der Betriebs- und Arbeitshygiene.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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