Wohngeld: Höherer Zuschuss und erweiterter Personenkreis

Die Wohngeldreform soll dazu beitragen, Menschen mit geringem Einkommen noch mehr als bisher zu entlasten.

Karlsruhe (pm) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermuntert Bürger mit geringem Einkommen, einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Denn durch die Änderung des Wohngeldgesetzes seit Jahresbeginn 2016 können nun auch diejenigen Wohngeld erhalten, die vor der Reform keinen Anspruch gehabt haben. Zum Beispiel Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenze für einen Wohngeldanspruch überschritten haben.

Reform soll den Anstieg der Bruttokaltmieten ausgleichen

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss erhalten. Mit der Reform wird versucht dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung zu tragen. Zudem wurden die geltenden Miethöchstbeiträge in Regionen mit stark steigenden Mieten stärker angepasst als in anderen Regionen.

Auch Rentnerinnen und Rentner sind, ungeachtet der Rentenerhöhung zum 1. Juli, angesprochen. Außerdem Haushalte die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem bezogen haben.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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