Plädoyers im Prozess gegen Pflegeoma

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Fast ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines sieben Jahre alten Jungen soll der Prozess gegen dessen Pflegeoma heute mit den Plädoyers in die Schlussrunde gehen.

Heilbronn (dpa/lsw) Diese hatten sich am Landgericht Heilbronn zuvor mehrfach verschoben - unter anderem, weil die Verteidigerin der 70-Jährigen ein weiteres Gutachten zu deren psychischen Zustand beantragt hatte. Tatsächlich änderte nach der Untersuchung mit einem Kernspintomographen der Sachverständige in Teilen seinen Befund: Eine organische Depression schließt der Gutachter nicht aus, wie das Gericht mitteilte. Möglicherweise könnte daraus eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit abzuleiten sein, hieß es weiter.

Urteil am kommenden Montag

Zuvor hatte der forensische Psychiater erklärt, dass die Angeklagte zur Tatzeit wohl keine schwere Depression gehabt habe und er keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit habe feststellen können. Der ehemaligen Krankenschwester wird vorgeworfen, für den Tod eines ihr anvertrauten Jungen aus Künzelsau (Hohenlohekreis) im April 2018 verantwortlich zu sein. Angeklagt ist die Deutsche wegen Totschlags. Das Urteil wird kommenden Montag erwartet.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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