Tödlicher Unfall: Bademeister und Pächter vor Gericht

Nach dem Tod eines Familienvaters am Sprungturm des Freibads in Bad Wimpfen bei Heilbronn stehen von Montag an der Bademeister und der Pächter vor Gericht. Den 61 und 75 Jahre alten Angeklagten wird am Amtsgericht Heilbronn fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Heilbronn (dpa/lsw) Nach dem Tod eines Familienvaters am Sprungturm des Freibads in Bad Wimpfen bei Heilbronn stehen von Montag an der Bademeister und der Pächter vor Gericht. Den 61 und 75 Jahre alten Angeklagten wird am Amtsgericht Heilbronn fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage haben sie an dem Sprungturm mit mehreren Absprungebenen nicht für einen sicheren Betrieb gesorgt.

Am Nachmittag des 4. Juli 2015 war ein Badegast laut Amtsgericht im Kopfsprung von der 7,5-Meter-Plattform gesprungen und im Wasser mit einem gerade auftauchenden 35-Jährigen kollidiert, der kurz zur von der 5-Meter-Plattform losgesprungen war. Der 35-Jährige erlag am Folgetag seinen schweren Hirnverletzungen, auch der andere Springer wurde schwer verletzt. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage bis 6. November geplant. Zwölf Zeugen sind geladen.

Witwe fordert Schadenersatz

Wer, von wo und wann springt, regeln am etwa 70 Jahre alten Sprungturm die Badegäste von jeher durch Zuruf selbst. Auch der 35-Jährige soll am Unfalltag vor seinem Sprung "5er springt" gerufen haben. Allerdings sprang unmittelbar danach der andere Badegast, der den Ruf nicht gehört haben will. Beim Eintauchen prallte er mit der Schulter gegen den Kopf des auftauchenden Familienvaters.

Derweil streitet die Witwe des Toten vor Gericht um Schadenersatz für sich und ihre Kinder. Sie zog gegen den Pächter und den Bademeister vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah aber kürzlich eine Teilschuld beim Verunglückten. Da der 35-Jährige trotz "offenkundiger Gefährlichkeit" gesprungen sei, trage er 25 Prozent Mitschuld. Das Landgericht Heilbronn sah die Schuld für den Unfall zunächst zu 100 Prozent bei den Verantwortlichen des Bades. In der Sache gab es noch keine abschließende Entscheidung.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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