Karlsruhe: Pamela Reif unterliegt im Prozess um Schleichwerbung

Pamela Reif verlor am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe einen Prozess um Schleichwerbung.
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Die Influencerin Pamela Reif muss Links (Tags) zu Markenherstellern in ihren Instagram-Fotos künftig als Werbung kennzeichnen. Die 22-Jährige verlor am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe einen Prozess um Schleichwerbung.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Influencerin Pamela Reif muss Links (Tags) zu Markenherstellern in ihren Instagram-Fotos künftig als Werbung kennzeichnen. Die 22-Jährige verlor am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe einen Prozess um Schleichwerbung. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt.

"Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden"

"Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden", sagte der Richter. Besonders die überwiegend jungen Menschen, die zu Reifs 4,1 Millionen Followern gehören, seien leicht zu beeinflussen und müssten geschützt werden. Das Urteil der Kammer für Handelssachen ist nicht rechtskräftig. Reifs Anwalt kündigte an, in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) zu gehen. Da es sich um eine der ersten Entscheidungen in einem solchen Hauptsacheverfahren handele, könne die Sache auch bis zum Bundesgerichtshof gehen, um offene Fragen zu klären, sagte der Richter. Ende April soll in einem ähnlichen Verfahren in München über Cathy Hummels' Instagram-Auftritt entschieden werden. Das Berliner Kammergericht urteilte im Fall der Influencerin Vreni Frost, dass Links auf die Instagramseiten von Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden müssen, es sei denn die Posts seien ein grundrechtlich geschützter redaktioneller Beitrag.

Gericht: Reifs Vorgehen ist Wettbewerbsverstoß

Das Gericht wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Ihre geposteten Fotos weckten das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken und Accessoires. "Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert", teilte das Gericht mit. Reif hatte in der Verhandlung im Januar argumentiert, sie trenne zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts. Das ist nach Überzeugung des Gerichts aber nicht möglich. "Das Geschäftsmodell basiert darauf, privat und geschäftlich zu vermischen." Je besser eine Influencerin in der Community vernetzt sei, desto höher sei ihr Werbewert.

22 Jahre alte Karlsruherin gehört zur Spitzengruppe der Influencer

Die 22 Jahre alte Karlsruherin gehört zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland und wird bei der Zahl der Follower nur von wenigen übertroffen, darunter von den Stuttgarter Zwillingen Lisa und Lena, die auf 14,3 Millionen kommen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema. 2014 hatten die Karlsruher Richter im Fall eines Printmediums entschieden, dass der Zusatz "sponsored by" kein Ersatz für die Kennzeichnung einer Werbung als "Anzeige" ist.

Meinungsführerschaft und Vorbildfunktion

Influencer kann wörtlich mit Beeinflusser übersetzt werden. Tatsächlich sind es Menschen, die in sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Youtube eine große Zahl von Freunden oder Followern haben und bei bestimmten Themen eine Meinungsführerschaft und Vorbildfunktion einnehmen. Grundlage der Unterlassungsverfügungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Paragraf 5a, Absatz 6, heißt es: "Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte." Der Verband Sozialer Wettbewerb hat nach eigenen Angaben seit 2017 einzelne Abmahnungen, zusammen im niedrigen zweistelligen Bereich, ausgesprochen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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