Gasthaus Lamm in Kürnbach wegen Einsturzgefahr abgesperrt

Seit einer Woche ist der Bereich vor dem Gasthaus Lamm in Kürnbach durch Bauzäune abgesperrt. Foto: ch
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(ch) Der Zugang zum Gasthaus „Lamm“ und Teile des davor liegenden Parkplatzes einschließlich des Brunnens auf dem Kürnbacher Marktplatz sind seit einer Woche mit einem Bauzaun abgesperrt.

Nach Auskunft von Bürgermeister Armin Ebhart wird befürchtet, das Gebäude könne einstürzen. Ein Baustatiker habe darauf hingewiesen, dass der an den Marktplatz angrenzende Gewölbekeller des Gasthauses vermutlich nicht mehr standsicher sei.

"Öffentliche Sicherheit geht vor"

„Man stelle sich vor, das würde einstürzen, das wäre eine Katastrophe“, warnt der Bürgermeister. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit habe er das Areal daher sofort absperren lassen. Die Eigentümerin und der derzeitige Pächter des Gasthauses in der Lammstraße 5 wurden zwischenzeitlich von der Gemeinde über die Einsturzgefahr informiert. Der Pächter hat daraufhin die nur zeitweilige Nutzung an Wochenenden eingestellt. Auch die zuständige Baubehörde im Landratsamt Karlsruhe sei benachrichtigt worden.

Gutachten soll Klarheit schaffen

„Jetzt muss ein Gutachter das Gebäude prüfen“, sagt Armin Ebhart. Eine entsprechende Bitte hat der Bürgermeister an das Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts Bruchsal gerichtet, das mit der laufenden Zwangsversteigerung des Gebäudes befasst ist. Der nächste Versteigerungstermin ist für den 21. Februar im Amtsgericht Bruchsal angesetzt. Offen ist, ob ein mögliches Gutachten Einfluss auf die Einhaltung dieses Termins hat.

Jetziges Gebäude stammt aus dem Jahr 1962

Laut Ausschreibung auf der Internetseite des Amtsgerichts wurde das Gebäude auf älteren Grundmauern im Jahr 1962 wiederaufgebaut und 1975 sowie 1996 renoviert. Der Gewölbekeller soll wesentlich älter sein. Die Fachwerkfassade ist nach Aussage des Bürgermeisters lediglich vorgesetzt. Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, nur das Wirtshausschild.

Droht ein Konflikt mit Glasfaserverlegung?

Der Rathauschef drängt auch deshalb auf Klarheit, weil der Bereich um den Marktplatz eigentlich bis Mai an die Glasfasertrasse angeschlossen sein soll. „Bauarbeiten jeder Art müssen in dem Gutachten berücksichtigt werden“, fordert er. Die Gemeinde habe sich vertraglich zur Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans verpflichtet. Vorsorglich weist er darauf hin: „Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, wenn der Gemeinde ein Schaden entstehen sollte.“

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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