13. Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch für den Angeklagten

Im Oberderdinger Mordprozess vor dem Landgericht Karlsruhe gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler hat die Verteidigung Freispruch in allen drei Anklagepunkten gefordert.

Karlsruhe/Oberderdingen (hk) Im Oberderdinger Mordprozess vor dem Landgericht Karlsruhe gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler hat die Verteidigung Freispruch in allen drei Anklagepunkten gefordert. Der Anwalt des Angeklagten, Bastian Mayer, sagte am heutigen Verhandlungstag, dass den vorgebrachten Indizien die Beweiskraft fehle. Außerdem sei die Glaubwürdigkeit von einigen Zeugen in Zweifel zu ziehen: „Zeugen sind immer das schlechteste Beweismittel“, so Mayer. Damit sprach er auch die Glaubwürdigkeit eines 19-jährigen Zeugen an, der den Angeklagten an einem früheren Verhandlungstag belastet hatte und bei seinem zweiten Auftritt nicht mehr überzeugen konnte.

„Lebenslang“ für Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung

Der Angeklagte selbst bekräftigte in seinem Schlusswort: „Ich möchte mich meinem Verteidiger anschließen.“ Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für die erste mutmaßliche Brandstiftung unter anderem wegen des geplanten Vorgehens ein Jahr und acht Monate Freiheitsentzug gefordert. Für die zweite Brandstiftung wegen des hohen Sachschadens von bis zu 100.000 Euro drei Jahre. Dazu „lebenslang“ für Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung im Pflegeheim. Sein Urteil will das Gericht am 13. März verkünden.

Angeklagter war als Helfer bei Scheunenbrand vor Ort

In ihrem Plädoyer ging die Verteidigung chronologisch vor. Als erstes kam Mayer auf den Scheunenbrand am 26. März 2018 zu sprechen, bei dem der Angeklagte in seiner Funktion als Mitarbeiter des örtlichen DRK-Vereins zugegen war. Erst als der Angeklagte als Täter in Verdacht geriet, habe sich die Sichtweise der Zeugen geändert. Außerdem sei es doch „komisch“, führte Mayer weiter aus, dass der Angeklagte zuerst die Scheune betreten haben soll, dann wieder verlassen und danach den Brand gelegt haben soll. Auf Nachfrage des Verteidigers hatte die Frau des Landwirts bei ihrer Vernehmung bestätigt, dass sie die Kameras erst eine Woche vor dem ersten Brand abgebaut hatte. Der Grund: Wegen des zu hohen Akku-Verbrauchs habe sie die Geräte von Video- auf Einzelbildfunktion umstellen wollen. Diesen Zufall empfand der Verteidiger als „auffällig.

Glaubhaftes Alibi für zweiten Scheunenbrand

Weiterhin sei es nicht nachgewiesen, dass einer der drei Kanister, die bei dem Angeklagten nach einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, bei einem der beiden Scheunenbrände verwendet worden seien. Bastian Mayer fügte zudem hinzu: „Kanister dieser Art werden mannigfach im Internet angeboten.“ Ein glaubhaftes Alibi für die Nacht habe sein Mandant auch: Der Angeklagte habe sich mit einer Freundin getroffen – 50 Minuten später sei der erste Scheunenbrand ausgebrochen. Dass sein Mandant die Freundin zwischenzeitlich alleine gelassen haben soll, halte Bastian Mayer für „Quatsch“. Zudem sei doch im Chat-Verlauf zwischen dem Angeklagten und der Freundin eindeutig zu erkennen, dass das Gespräch nach dem Treffen geendet habe. Es wäre doch verwunderlich, hätte der Angeklagte die Freundin für einige Zeit alleine gelassen, um das Feuer zu legen, und diese hätte sich gar nicht nach seinem Verbleib erkundigt.

„Wie soll mein Mandant mit einem Handy ein Infrarot-Video gemacht haben?“

Im Fall des zweiten Scheunenbrands am 6. April 2018 warf die Verteidigung der Staatsanwaltschaft vor, dass sie davon ausgehe, es gäbe ein Video, dass den Oberderdinger „Feuerteufel“ zeige. Am siebten Verhandlungstag meinte sich der 19-jährige Hauptbelastungszeuge erinnern zu können, vom Angeklagten einen Videofilm gezeigt bekommen zu haben. Ein weißer Schriftzug auf der Jacke, ein Kanister in der rechten Hand des Vermummten, der nervös umherlief – so lauteten die Details, an die sich der Zeuge damals erinnerte. Die Verteidigung bewertete seine Aussagen in der Gesamtschau als „unglaubhaft“. „Wie soll mein Mandant mit einem Handy ein Infrarot-Video gemacht haben?“, wollte Bastian Mayer wissen. Außerdem erinnerte die Verteidigung daran, dass man in einem Infrarot-Video die Farbe des Kanisters nicht erkennen könne. Mayer kritisierte auch, dass die Staatsanwaltschaft es als nicht erwiesen ansehe, dass die Feldbluse dem Angeklagten bei der Anprobe zu eng war. Zusammenfassend würden die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft nicht ausreichen, um seinen Mandanten für den zweiten Scheunenbrand verantwortlich zu machen. „Es ist einfach zu behaupten, dass es keine anderen Tatverdächtigen gibt“, so Mayer.

„Das ist kein Nachweis dessen, dass der Täter nicht vor Ort war“

Hinsichtlich des Brandes im Haus Edelberg am 31. Mai 2018 hält Mayer die wenigsten Zeugen für relevant. Einige der Zeugen hatten von einem „Schuldgefühl“ gesprochen, dass der Angeklagte zum Ausdruck gebracht haben soll. Mayer dagegen findet die Bezeichnung „Empathie“ angebrachter. „Ich erwarte da mehr Objektivität“, so Mayer. Auch die Aussagen der Zeugen, ihnen sei nichts Besonderes oder keine fremde Person aufgefallen, hält die Verteidigung für unzureichend. Es sei doch mehrfach von den Zeugen gesagt worden, dass sie die Mitarbeiter von anderen Wohnbereichen nicht alle kennen würden. „Das ist kein Nachweis dessen, dass der Täter nicht vor Ort war“, betonte Mayer. Auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte Desinfektionsfläschchen als Brandbeschleuniger zur Hand gehabt habe, sei nicht ausreichend genug. Denn, wie bereits eine Zeugin gesagt hatte, werden die Rollwagen mit den Desinfektionsmitteln für alle Mitarbeiter frei zugänglich abgestellt.

Kein „objektive Tatnachweis“

Stattdessen lohne es, sich noch einmal die Aussage eines 34-jährigen, ehemaligen Pflegehelfers im Haus Edelberg ins Gedächtnis zu rufen, der wegen „Meinungsverschiedenheiten und Arbeitsverweigerung“ entlassen worden war. Auf einige Fragen hatte der Zeuge keine klare Antwort geben können, zum Beispiel als es darum ging, wo er sich am Tag des Brandes zwischen 16 und 18 Uhr aufgehalten habe. Der 34-Jährige hatte sich zudem nur wenige Tage nach dem Brand kritisch über das Senioren-Zentrum geäußert: „Endlich hat es mal die Richtigen erwischt“ und „schade, dass nicht das ganze Haus abgebrannt ist“, sollen seine Worte gewesen sein. Motiviert durch die Kündigung, hatte er sich nach dem Brand freiwillig bei der Polizei gemeldet, um Informationen über die Einrichtung zu liefern. „Das ist auffällig und es macht ihn nicht glaubwürdiger, dass er sich dem Verfahren gestellt hat“, sagte Mayer und erinnerte daran, dass der Zeuge kein Alibi habe. Zusammenfassend macht Mayer deutlich, dass es keinen „objektiven Tatnachweis“ gebe und er daher auf Freispruch für seinen Mandanten plädiere.

Mehr zum Mordprozess Oberderdingen lesen Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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