14. Verhandlungstag im Oberderdinger Mordprozess / Belastende Indizien reichten für Schuldnachweis nicht aus
Freispruch für den Angeklagten

Freispruch: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe konnte keine zweifelsfreien Beweise für die Schuld des 24-jährigen Altenpflegeschülers aus Oberderdingen finden. Foto. ch
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Paukenschlag im Oberderdinger Mordprozess: Der 24-jährige Pflegeschüler, dem unter anderem Mord in Tateineinheit mit besonders schwerer Brandstiftung zur Last gelegt wurde, verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Ein Freispruch auf ganzer Linie.

KARLSRUHE/OBERDERDINGEN (ch) Freispruch in allen Anklagepunkten. Es war ein Paukenschlag, mit dem am heutigen Mittwoch vor dem Karlsruher Landgericht der Mordprozess gegen einen 24-jährigen Altenpflegeschüler aus Oberderdingen nach insgesamt 13 Verhandlungstagen zu Ende gegangen ist. Zugleich mit der Urteilsverkündung hob die Schwurgerichtskammer den Haftbefehl gegen den Angeklagten mit sofortiger Wirkung auf. Für seine rund achtmonatige Untersuchungshaft wird er auf Kosten der Staatskasse entschädigt. Während sich Verteidiger Bastian Meyer rundum zufrieden zeigte, will Staatsanwalt Martin Henzler binnen einer Woche entscheiden, ob er Revision einlegt. Derweil machten einige der über 50 Zuhörer nach der Verhandlung ihrer Enttäuschung Luft.

Zweifel an den Indizien

„In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten“ – dieser Rechtsgrundsatz werde häufig vorschnell herangezogen, schickte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt der Urteilsbegründung voraus. Der Grundsatz komme jedoch erst zum Zuge, wenn die Beweisfindung abgeschlossen sei, alle Aspekte ausgeleuchtet und gegeneinander abgewogen seien und immer noch Zweifel an der Täterschaft blieben. So sei es in diesem Fall: Es gebe zwar „einige gewichtige Indizien“, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Brände vorsätzlich gelegt habe. Dennoch blieben Zweifel. Und so könne es nur ein mögliches Urteil geben, nämlich Freispruch.

Angeklagter hatte Schweige-Recht

Im Folgenden ließ der Vorsitzende noch einmal alle drei Brände Revue passieren. Bei dem schwersten in einem Oberderdinger Pflegeheim am Fronleichnamstag, 31. Mai 2018, war eine 82-jährige hilflose, weil demente, Heimbewohnerin infolge der erlittenen Verbrennungen zweiten Grades und vor allem aufgrund eines „ausgeprägten Rauchgas-Inhalationstraumas“ verstorben. Eine andere 96-jährige Bewohnerin auf demselben Flur hatte ebenfalls ein schweres Rauchgastrauma erlitten, konnte aber gerettet werden. Dass der Angeklagte keine Angaben zur Sache gemacht habe, sei „sein gutes Recht“, betonte der Richter. Daraus zu schließen, dass er, obwohl sonst durchaus mitteilsam, etwas zu verbergen hätte, sei „unzulässig“.

Fehlende Alibis kein Beweis

Im Einzelnen sah das fünfköpfige Richtergremium beim ersten Scheunenbrand am 26. März 2018 keine belastenden Umstände, die die Täterschaft des Angeklagten beweisen. Dass er kurz nach dem wahrscheinlichen Brandausbruch mit seiner Freundin zusammen gewesen sei, schließe nicht aus, dass er zehn Minuten vorher das Feuer gelegt haben könnte, so Schmidt. Aber der „alles andere als überzeugende“ Auftritt der Freundin und das Fehlen eines Alibis seien kein Beleg für seine Täterschaft. Auch für den Tatzeitpunkt des zweiten Brandes am 6. April habe der Angeklagte kein Alibi. Die Gelegenheit für die Tat habe bestanden. Dies besage aber für die Täterschaft „noch nichts“. Ebenso trügen alle sichergestellten Objekte, von den Aufnahmen der Wild-Überwachungskamera über den Kraftstoffkanister bis zu Dreilochmaske und Tarnkleidung nicht zweifelsfrei zur Identifizierung des Täters bei.

Angeklagter hatte die „beste Gelegenheit“

Hinsichtlich des Pflegeheimbrandes am 31. Mai spricht laut Gericht einiges dafür, dass der Angeklagte den Brand gelegt hat. Aber wiederum könne dies mit zweifelsfreier Gewissheit nicht festgestellt werden. Fest stehe aufgrund der von einer Sachverständigen durchgeführten Versuche nur, dass der Brand mit Brandbeschleuniger gelegt worden sein müsse. Aufgrund dessen sei auszuschließen, dass es einer der dementen Bewohner war. Der Angeklagte jedoch habe die Gelegenheit dazu gehabt und – wie der Richter hervorhob – im Vergleich zu möglichen Alternativtätern „die beste Gelegenheit“. Es sei „ziemlich wahrscheinlich“, dass er zum Tatzeitpunkt im betroffenen Flur unterwegs war und sehr gut über die dortigen Verhältnisse Bescheid wusste. Allerdings sei es auch seine Aufgabe gewesen, dort unterwegs zu sein.

Anderer Täter nicht auszuschließen

Der Richter ging auf jede Person, die im Lauf des Verfahrens als möglicher Alternativtäter in Betracht gezogen wurde, noch einmal im Einzelnen ein und resümierte: Zwar gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte für einen anderen Täter. Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit könne man einen solchen auch nicht ausschließen. Auch ein Motiv für die Brandstiftung sei beim Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisbar. Sein junger Kollege, der ihn schwer belastet hatte, habe mehrfach dumm, dreist und bewusst gelogen. „Der Zeuge hat sich selbst demontiert – besser kann man es nicht ausdrücken“, so der Strafrichter.

Fall wahrscheinlich nicht aufklärbar

Auffällig sei nur, dass der Angeklagte noch vor der behördlichen Veröffentlichung der tatsächlichen Brandursache bereits auf Brandstiftung getippt hatte und im Flur Brandbeschleuniger gerochen haben wollte. Zwar halte die Kammer es nicht für wahrscheinlich, dass man unter den beschriebenen Umständen Brandbeschleuniger noch riechen konnte, aber ausschließen könne sie es auch nicht. Auch dass sich der Angeklagte nach dem Brand speziell nach einer Bewohnerin erkundigt hatte, sei kein Beweis. Alles in allem gebe es beim Scheunenbrand vom 6. April und beim Pflegeheimbrand vom 31. Mai durchaus ein „Indizienkonglomerat“, das den Angeklagten belaste. Gleichwohl reiche dies nicht aus. Zweifel blieben. Insbesondere könne ein unbekannter Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden. Trauriges Fazit des Gerichts: Mit gewisser Wahrscheinlichkeit sei der Fall nicht aufzuklären. Das sei „sehr bedauerlich“, besonders im Hinblick auf die Opfer und ihre Angehörigen.

Prozessbeobachter „nicht überzeugt“

Zur Urteilsverkündung waren mit über 50 Zuhörern mehr Interessierte gekommen als an anderen Verhandlungstagen. Auch die Medien waren mit zwei Fernsehsendern, der Deutschen Presseagentur und mehreren Zeitungen ungewöhnlich breit vertreten. Verteidiger Bastian Meyer wiederholte seine Sichtweise, dass die Ermittlungen nicht ausreichend geführt worden seien. Letztendlich habe das Gericht seine von Anfang an geübte Kritik aufgegriffen. Auf die Frage, ob er darüber Genugtuung empfinde, meinte der Rechtsanwalt: „Genugtuung wäre zu drastisch. Nennen Sie´s Zufriedenheit.“ Im Gegensatz dazu äußerten sich Zuhörer enttäuscht. „Das war eine Klatsche für den Staatsanwalt“, meinte einer noch im Gerichtssaal. Und ein anderer mutmaßte: „Ich bin überzeugt, dass er´s war und dass er irgendwann sowas noch mal macht.“ Ein Geschädigter, der namentlich nicht genannt werden will, betonte: „Natürlich wollen wir nicht, dass jemand unschuldig hinter Gitter kommt, aber wir sind überzeugt, dass mehr dahintersteckt. Das ist kein Freispruch, der überzeugt.“

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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