Am Karlsruher Hauptbahnhof
Verurteilter Straftäter greift Bundespolizisten an

Am Karlsruher Hauptbahnhof hat am Dienstagabend, 17. Dezember, ein verurteilter und gesuchter Straftäter die Bundespolizei tätlich angegriffen.  | Foto: ©Racle Fotodesign - stock.adobe.com
  • Am Karlsruher Hauptbahnhof hat am Dienstagabend, 17. Dezember, ein verurteilter und gesuchter Straftäter die Bundespolizei tätlich angegriffen.
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Karlsruhe (red) Am Karlsruher Hauptbahnhof hat am Dienstagabend, 17. Dezember, ein verurteilter und gesuchter Straftäter die Bundespolizei tätlich angegriffen. Das teilt die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe mit.

Bundespolizei über schlafende Person informiert

Demnach wurde die Bundespolizei gegen 20.20 Uhr zunächst wegen einer schlafenden Person in einem Zug der Deutschen Bahn informiert. Beim Eintreffen der Beamten am Bahnsteig 7a befand sich der 30-Jährige noch schlafend auf seinem Sitzplatz. Nach Ansprache der Beamten verließ er schließlich den Zug.

Wegen Diebstahl verurteilt

Bei der anschließenden polizeilichen Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen die folgende Verhaftung wehrte sich der 30-Jährige vehement und schlug einem Beamten die Bodycam von der Weste.

Die Bundespolizisten brachten den Mann mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Anschließend verbrachten sie den Tatverdächtigen zur Wache am Hauptbahnhof.

Aufenthaltsverbot für Bundesrepublik 

Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein Springmesser auf. Dieses wurde sichergestellt. Weiterhin ergaben Ermittlungen, dass gegen den 30-Jährigen mit algerischer Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht.

Tatverdächtige in Justizvollzugsanstalt gebracht

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Der Mann blickt nun Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, unerlaubten Aufenthaltes sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz entgegen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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