Schwimmbäder können mit Auflagen öffnen
Regelungen für Schwimmbäder und Badeseen beschlossen

Stuttgart (dpa/lsw) - Mit beschränkter Gästezahl, Mindestabstand und anderen Hygienemaßnahmen kann am Samstag die Badesaison im Südwesten beginnen. Das geht aus den Regelungen für Schwimmbäder und Badeseen hervor, die die Landesregierung am Donnerstag veröffentlichte. Dass für Wasserratten und Sonnenanbeter die Corona-Zwangspause endet, war bereits bekannt. Nicht aber, an welche Regeln sich die Betreiber halten müssen.

Eine Person pro zehn Quadratmeter Beckenfläche

Die Zahl der zugelassenen Badegäste hängt demnach von der Wasserfläche ab: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf eine Person ins Schwimmerbecken. Im Nichtschwimmerbecken gelten vier Quadratmeter pro Person. Im denkmalgeschützten Hallenbad Heslach in Stuttgart dürften nach dieser Rechnung rund 30 Gäste gleichzeitig in dem 25 mal 12,5 Meter großen Schwimmerbecken planschen.

Alternative: Schwimmbahnen unterteilen

Alternativ können Bäder die einzelnen Schwimmbahnen unterteilen. Pro 50-Meter-Bahn sind laut Landesregierung zehn Schwimmer zugelassen. «Innerhalb der Bahnen ist ein Einbahnsystem einzuführen», teilte das Sozialministerium mit. Auch die Zahl der Sonnenanbeter auf den Liegewiesen sowie die der Gäste insgesamt im Freibad sind beschränkt.

Mindestabstand muss eingehalten werden

Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Körperkontakt soll vermieden werden. Toiletten und Umkleiden sollen so eingerichtet werden, dass wenige Menschen miteinander in Kontakt kommen. Wie in Restaurants müssen Gäste ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können. Die Regeln gelten für Frei-, Hallen-, Thermal- und Spaßbäder sowie für Badeseen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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