Es droht die Schließung der Gastronomie
(Aktualisierung) Regierung plant im November harte Einschnitte im Kampf gegen Corona-Pandemie

Aktualisierungen und neue Erkenntnisse zu den Beratungen finden Sie am Ende des Artikels.

Region (kn) Am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, berät  sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, um neue Maßnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie zu beraten. Dabei müssen sich die Bürger im November wohl auf heftige Einschnitte einstellen. Das geht aus einem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder hervor, der der Brettener Woche/kraichgau.news vorliegt.

Ab 4. November sollen neue Regeln in Kraft treten

Demnach sollen die neuen Regelungen ab 4. November deutschlandweit in Kraft treten und zunächst bis Ende November befristet sein.  Nach zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich dann offenbar erneut beraten und eventuelle Anpassungen der Maßnahmen vornehmen sowie die erreichten Ziele beurteilen.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick:

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
  • Die Bürger sollen aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das soll  auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge gelten. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Geschlossen werden sollen Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Zudem sollen Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen ihre Türen schließen. Dies gilt auch für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. Eingestellt werden soll auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern. Zudem sollen Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen schließen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen ebenfalls untersagt werden.
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche
    Einrichtungen sind nach der Beschlussvorlage ebenfalls von der Schließung betroffen. Davon ausgenommen sei die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen geschlossen werden, weil dort eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, sollen weiter möglich bleiben. Friseursalons sollen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene ebenfalls geöffnet bleiben.
  • Der Einzelhandel soll unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Unter anderem müsse sichergestellt sein, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalte.
  •  Schulen und Kindergärten sollen ebenfalls offen bleiben.

Aktualisierung (28. Oktober, 15 Uhr): Wie die dpa meldet, haben sich Bund und Länder auf die Maßnahmen geeinigt, die deutschlandweit bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten sollen.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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