Wahlrecht

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Politik & Wirtschaft
Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben.  | Foto: Fotolia, Anton Sokolov

Menschen mit Betreuung können bei Kommunalwahl wählen 

Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben.  Stuttgart (dpa/lsw) Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung können bei der Kommunalwahl am 26. Mai im Südwesten ihre Stimme abgeben. Der Landtag beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen. Bislang waren betreute Menschen mit Behinderung pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Das...

  • Bretten
  • 04.04.19
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