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Verbraucherrecht: EuGH-Urteil ermöglicht Widerruf von Darlehensverträgen
Nicht transparent genug
(djd). Einen Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen und in ein Darlehen mit einem günstigeren Zinssatz umschulden - nach einer Ende März 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffenen Entscheidung können Millionen Verbraucher das nun tun. Betroffen sind private Darlehensverträge, vor allem Immobilienfinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zu dieser Entscheidung gibt die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG: 1....