Blaulicht
Steigerung bei sexuellen Belästigungen
Den Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ gibt es in Deutschland nicht. Wer sich einem Menschen in ungebührlicher Weise nähert, kann sich jedoch der sexuellen Nötigung oder der Beleidigung schuldig machen. Das Innenministerium hat nun Zahlen für 2015 vorgelegt. Stuttgart(dpa/lsw) Den Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ gibt es in Deutschland nicht. Wer sich einem Menschen in ungebührlicher Weise nähert, kann sich jedoch der sexuellen Nötigung oder der Beleidigung schuldig machen. Eine...