Begründungspflicht

Beiträge zum Thema Begründungspflicht

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txn. Bewerbung zurückziehen: Keine Begründungspflicht, aber Höflichkeit schafft Verständnis und Chancen, vor allem bei fortgeschrittenem Bewerbungsprozess. | Foto: Randstad/Adobestock/fizkes

Kein Muss, aber nice to have
Wie man eine Bewerbung höflich zurückzieht

txn. Wer sich bewirbt, dann aber doch feststellt, dass diese Stelle doch nicht die richtige ist, kann die Bewerbung jederzeit wieder zurückziehen. Die Frage ist: Muss dieser Schritt begründet werden – und wie? Personalexpertin Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland, erklärt: „Es gibt keine Pflicht, beim Zurückziehen der Bewerbung Gründe zu nennen. Grundsätzlich hat jeder Mensch die Freiheit, sich jederzeit anders zu entscheiden. Allerdings wirkt es höflicher, diese Entscheidung...

  • Bretten
  • 29.11.23
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