Düsseldorfer Tabelle

Beiträge zum Thema Düsseldorfer Tabelle

Recht & Finanzen

Die Düsseldorfer Tabelle wurde ab 01.01.2017 geändert

Erhöhung des Mindestunterhalts Ab 2017 erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bzw. privilegierter volljähriger Kinder, z. B. Studenten. Der monatliche Mindestunterhalt beträgt in der ersten Einkommensgruppe für die • 1. Altersstufe: 342 Euro, • 2. Altersstufe: 393 Euro, • 3. Altersstufe: 460 Euro, • 4. Altersstufe (Bedarf eines volljährigen Kindes): 527 Euro abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Kein höherer Selbstbehalt Weitere Änderungen der Düsseldorfer Tabelle sind nicht...

  • Bretten
  • 09.01.17
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