Politik & Wirtschaft
Bislang sind Aufnahmen in der Regel nicht strafbar
Wolf: Fotografieren unter Röcke ist sexuelle Belästigung
Stuttgart (dpa/lsw) Das Fotografieren unter Röcke und Kleider will Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) als sexuelle Belästigung unter Strafe stellen. Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Es gehe beim sogenannten Upskirting aber "nicht nur um den Aspekt der Bildaufnahme selbst", erklärte Wolf am Freitag in Stuttgart. "Sondern auch darum,...