Kleinreparaturklausel

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Bei Schäden in der Mietwohnung stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. Auch wenn grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung seiner Immobilie zuständig ist, gibt es Ausnahmen, wenn eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde. (Foto: epr/Immobilien Scout GmbH)
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Schutz für den Mieter

Kleinreparaturklausel regelt das Aufkommen für Schäden in der Mietwohnung (HLC) In den eigenen vier Wänden möchten wir uns wohlfühlen und frei bewegen. Hin und wieder gehen aber Dinge zu Bruch oder sind defekt, wie beispielsweise ein tropfender Wasserhahn oder ein nicht richtig schließendes Fenster. Woraufhin sich die Frage stellt: Wer kommt für die Kosten des Schadens auf? Ganz oder gar nichtGrundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung und -setzung seines Objektes zuständig....

  • Bretten
  • 16.10.17
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