Kuchenverkauf Schulen

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Politik & Wirtschaft
Wenn Kinder oder Eltern bei Schulfesten selbst organisiert Kuchen verkaufen, sind die Erträge auch künftig von der Umsatzsteuer befreit.  | Foto: Martin Rettenberger - stock.adobe.com

Was dabei zu beachten ist
Land regelt Problem mit Kuchensteuer in Schulen

Stuttgart (Henning Otte, dpa/lsw) Wenn Kinder oder Eltern bei Schulfesten selbst organisiert Kuchen verkaufen, sind die Erträge auch künftig von der Umsatzsteuer befreit. Die Schule als Teil des Staats darf dabei nicht als Verkäufer auftauchen. Das ist die neue Richtschnur, auf die sich die Landesregierung verständigt hat, wie die «Südwest Presse» und die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Stuttgart erfuhren. Das Land setzt damit entsprechende europarechtliche Vorschriften um, die von Anfang...

  • Region
  • 04.06.22
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